Katholischer Pflegeverband

Pflegerat fordert Masterplan um pflegerische Versorgung zu sichern

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Anlässlich der 1. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im deutschen Bundestag mahnt der Pflegerat Sachsen zur Eile hinsichtlich notwendiger Reformen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Er fordert einen Kraftakt zur Sicherung der pflegerischen Versorgung, auch auf Landesebene.

Das letzte Woche im Bundestag beratene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist aus Sicht des Sächsischen Pflegerates deutlich verbesserungswürdig. Beruflich Pflegende warten auf die lang versprochene Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Sollte die Chance dieses Gesetzes vertan werden, wird dies zu einer großen Ernüchterung in der Berufsgruppe führen und die angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen. Der Deutsche Bundestag muss sicherstellen, dass ein Verfahren zur Personalbedarfsermittlung eingeführt wird, welches den Pflegebedarf der Patienten valide ermittelt und die daraus resultierende Personalausstattung zuverlässig finanziert. Das Pflegende in Krankenhäusern dauerhaft notwendige Leistungen für Patienten nicht erbringen können, ist nicht länger hinnehmbar. Die Belastung der beruflich Pflegenden in den Krankenhäusern ist so hoch wie nie zuvor. Auf Bundesebene erwarten wir, dass den Ankündigungen zu geplanten Entlastung von beruflich Pflegenden nun auch spürbare Taten folgen. Aktuell nehmen wir leider das Gegenteil wahr.

Auf Landesebene haben wir als Sächsischer Pflegerat bereits vor einem Jahr vor einer Gefährdung der pflegerischen Versorgung im Freistaat gewarnt. Wir forderten bereits zum damaligen Zeitpunkt die Landespolitik auf, rasche Maßnahmen zu initiieren. Heute sehen wir uns in der damaligen Einschätzung leider bestätigt.

Wir nehmen eine immer stärkere Einschränkung der pflegerischen Versorgung in Pflegeheimen, ambulanten Diensten, Kurzzeitpflegen und Krankenhäusern, aufgrund von nicht besetzten Stellen, wahr. Pflegeheime und ambulante Dienste können aufgrund des Personalmangels keine neuen Bewohner*innen und Patient*innen aufnehmen, Kurzzeitpflegen müssen schließen, Krankenhäuser können ihre Belegungskapazitäten nicht voll ausschöpfen. Ebenfalls verschärft sich die Situation bei den Hebammen. Durch verschiedenste Verordnungen und Gesetze, u.a. Pflegepersonaluntergrenzenverordnung oder das Krankenhausentlastungsgesetz wird die Arbeit der Hebammen und damit die Qualität der Versorgung der Schwangeren und Wöchnerinnen akut gefährdet. Wir sehen die Notwendigkeit für eine grundlegende Veränderung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Grundlage dieser Veränderung muss die Etablierung sowie Akzeptanz der Pflege als gleichberechtigter Partner im Selbstverwaltungsprinzip sein.

Als Schlüssel sehen wir die Neuverteilung von Aufgaben, eine konsequente Digitalisierung, die Einführung pflegerischer Primärversorgung in ländlichen Regionen und die Etablierung einer pflegerischen Selbstverwaltung im Rahmen von Landespflegekammern und der Bundespflegekammer. Somit muss es nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Landesebene zu raschen Veränderungen kommen, um die pflegerische Versorgung sichern zu können.

Als Pflegerat Sachsen schlagen wir auf Landesebene, ergänzend zu den Bemühungen auf Bundesebene, folgende Maßnahmen vor. Diese müssen umgehend umgesetzt werden um die pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu stabilisieren und sicherzustellen:
1. Umsetzung eines Programms für Berufsrückkehrer in der Pflege
2. Einsetzung eines Pflegebevollmächtigten der Staatsregierung Sachsen
3. Ausbau von Pflegestudiengängen
4. Gründung einer sächsischen Pflegekammer
5. Umsetzung von Modellprojekten zur pflegerischen Primärversorgung

Wir sehen die Versorgung im Freistaat Sachsen akut gefährdet, sollte es keinen wirklichen Kraftakt geben, welcher Pflegenden spürbar den Willen zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zeigt.

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