Pflegekompetenzgesetz "Pflege darf immer noch nicht alles, was sie kann!"
Think Tank nimmt Stellung zum Gesetzentwurf und zeigt Licht und Schatten auf
Think Tank Vorbehaltsaufgaben (TT VA) hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes veröffentlicht, in der er die neuen Regelungen zur Stärkung der Eigenständigkeit der beruflichen Pflege würdigt und zugleich auf Desiderate hinweist.
Ebenso wird Stellung bezogen zu den im Gesetzentwurf ebenfalls geregelten Reformansätzen zum SGB XI, so etwa zur Flexibilisierung von Leistungen, Stärkung kommunaler Netzwerke und Unterstützungsstrukturen bis hin zu planerischen Elementen. Professor Thomas Klie, Initiator des TT VA betont: „Pflege darf nach dem vorliegenden Gesetzentwurf leider immer noch nicht alles, was sie kann! So soll die erweiterte Heilkundeausübung durch Pflegende zukünftig weiterhin unter Vorbehalt ärztlicher Diagnostik und Indikationsstellung bleiben. Da schwingt hierzulande ein unverständliches Grundmisstrauen gegenüber pflegerischer Kompetenz mit. Wir hätten uns vom Gesundheitsminister noch mehr Mut in Richtung pflegerischer Eigenständigkeit und ärztlicher Entlastung gewünscht. Gleichwohl sehen wir, dass es gelungen ist, einige wichtige „Vorstöße“ in Richtung Stärkung der eigenständigen Rolle der beruflichen Pflege im Leistungsrecht zu verankern.“