Katholischer Pflegeverband

Versicherungen

Der Katholische Pflegeverband e.V. hat einen Haftpflicht-Sammelvertrag für seine Mitglieder abgeschlossen. Dieses Hinweisblatt enthält Informationen zum vorhandenen Versicherungsschutz.

Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Der Sammelvertrag beinhaltet den Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz für die Mitglieder, die sich in einem Ausbildungs-, Dienst-, Anstellungs- oder Beamtenverhältnis befinden. Der Versicherungsschutz bezieht sich ebenfalls auf die zum Vertrag gemeldeten aktiven und passiven Mitglieder einschließlich Rentner/Pensionäre für die gesetzliche Haftpflicht aus neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Haftung für Schadenersatz
Die Haftung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Danach haftet, wer schuldhaft und widerrechtlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt (Verschuldenshaftung). Die Haftung ist der Summe nach nicht begrenzt.

Leistungen des Versicherers
Gemäß § 5 AHB umfasst der Versicherungsschutz die

  • Prüfung der Haftpflichtfrage;
  • Freistellung des Versicherten von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen;
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen
3.000.000 € Personenschäden
1.000.000 € Sachschäden
50.000 € Vermögensschäden

Umfang des Versicherungsschutzes

Schäden an Arbeitgebersachen
Mitversichert gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche, die nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen gegen die Versicherten erhoben werden, wegen Schäden am Eigentum der Dienststelle oder an von Dritten der Dienststelle oder den Versicherten anvertrauten Sachen, gleichgültig ob mit oder an diesen Sachen gearbeitet worden ist. Die Versicherungssumme hierfür ist auf 260.000 € je Schadenereignis und Person und 520.000 € je Versicherungsjahr begrenzt. Da ein vertraglicher Selbstbehalt vereinbart gilt erfolgt die Schadenabwicklung ausschließlich über den Verband.

Schäden untereinander
Mitversichert gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche der Geschädigten untereinander wegen Personen- und Sachschäden. In diesem Zusammenhang sind Mietsachschäden nicht versichert. Personenschäden sind dann nicht versichert, wenn es sich um Arbeitsunfälle handelt. Die Selbstbeteiligung an jedem derartigen Schaden beläuft sich auf 25 €.

Erweiterter Strafrechtsschutz
Mitversichert sind die Gerichtskosten und die gebührenordnungsgemäßen Kosten der Verteidigung bis zu 250.000 € je Versicherungsfall, max. 500.000 € je Versicherungsjahr.

Abhandenkommen fremder Schlüssel
Schäden durch das Abhandenkommen fremder Schlüssel sind bis zu 26.000 € je Schadenfall versichert. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres steht eine Versicherungssumme in Höhe von 52.000 € zur Verfügung. Der Versicherungsschutz steht ausschließlich für die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln und Schließanlagen zur Verfügung.

Umgang mit medizinischen Apparaten
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Umgang mit Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten sowie aus der Verwendung von radioaktiven Stoffen sowie hier nicht behördlich der Nachweis einer Deckungsvorsorge verlangt wird.

Schäden infolge Benachteiligung/Diskriminierung
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person wegen eines Diskriminierungs- oder Benachteiligungstatbestandes oder wegen einer Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung oder Benachteiligung insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie wegen Persönlichkeitsverletzungen in Anspruch genommen wird.

 

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche aus

  • aus dem Halten von Tieren
  • aus der Verwendung von Kraft-, Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen
  • aus jeglicher handwerklicher Berufstätigkeit
  • als Privatperson
  • aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle gemäß Sozialgesetzbuch handelt.

Soweit Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung zu erlagen ist, ist die anderweitig bestehende Versicherung vorleistungspflichtig.

Anmerkung: Dies ist ein Vertragsauszug zur Information. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem kompletten Vertragstext.

Auszug aus der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer gewährt dem Verband für seine Mitglieder nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Versicherungsschutz für:

  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz die Verteidigung wegen Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechtes anlässlich der Berufsausübung.
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Disziplinar-oder Standesrechts anläßlich der Berufsausübung.

Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherten entstehenden Kosten. Der Versicherungsschutz wird nur natürlichen Personen gewährt, wenn sich diese in einem Angestellten-, Ausbildungs- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden und nicht als gesetzliche Vertreter juristischer Personen tätig sind. Der Versicherungsschutz bezieht sich ebenfalls auf die zum Vertrag gemeldeten Rentner/Pensionäre für die Ausübung deren ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten ist notwendig, wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht und sie nicht mutwillig erfolgt.

Der Versicherer trägt

  • die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes;
  • die Vergütung aus einer Gebührenvereinbarung des Versicherten mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt, soweit die gesetzliche Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre, vom Versicherer getragen werden müßte;
  • die Verfahrenskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers;
  • die Gebühren und Auslagen im Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege;
  • die Kosten, die vom Versicherten aufgewendet werden müssen, um einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben (Kaution);
  • die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist.

Die Höchstersatzleistung des Versicherers bildet die Versicherungssumme in Höhe von 250.000,--EURO je Versicherungsfall. Für Strafkautionen beläuft sich die Versicherungssumme auf 60.000 €.

Geltungsbereich:
Europa und Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Schadenmeldung:
Jedes Schadenereignis ist dem Katholischem Pflegeverband e.V. zu melden.

Hinweis: Dies ist ein Vertragsauszug zur Information. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich ausschließlich nach dem vollständigem Vertragstext.

Kontakt

Katholischer Pflegeverband e.V.
Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
93055 Regensburg
Telefon: 0941 6048 77-0
Telefax: 0941 6048 77-9
E-Mail: info@kathpflegeverband.de

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