
Unsere ICW-Basisseminare zum Wundexpertin oder Wundexperte werden von vier hochqualifizierten Dozenten mit langjähriger Praxis- und Lehrerfahrung begleitet
Herr Rupert Brenninger Fachliche Leitung im ICW-Basisseminar. Dipl. Pflegepädagoge, Krankenpfleger, ICW Wundexperte. Seit über 30 Jahren Erfahrung in der klinischen Wundversorgung und in der Lehre. Lehrbeauftragter an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg und an der Technischen Hochschule Deggendorf.
Herr Markus Haslecker 30 Jahren Erfahrung im medizinischen Bildungswesen bringt umfassende Fach- und Lehrkompetenz in die ICW-Basisseminare ein. Ausgebildeter Rettungsassistent, Dozent in der Erwachsenenbildung (HS.R) sowie Absolvent eines Studiums im Bereich Bildungsmanagement Herr Haslecker steht er für praxisorientierte und fundierte Wissensvermittlung.
Herr Georg Niederalt mehr als 20 Jahre Erfahrung als Pflegeleitung einer Intensivstation am Klinikum Regensburg. Seit 25 Jahren als Referent im Bereich der Wundversorgung tätig und Mitglied der ICW e. V. Mit akademischer Qualifikation im Pflegemanagement (B.A.), MHBA-Abschluss und betriebswirtschaftlicher Expertise im Sozial- und Gesundheitswesen steht er für kompetente Führung und praxisnahe Fachkompetenz.
Frau Elisabeth Seubert seit über 10 Jahren als Pflegepädagogin an der Berufsfachschule für Krankenpflege und Kinderkrankenpflege am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Regensburg tätig. Der Schwerpunkt von Frau Seubert liegt in der Finanzierung und die Rechtlichen Aspekte
Pressemeldung DPR, Berlin (27. Januar 2026, Nr. 04/2026)
Anlässlich des heutigen Auftaktgesprächs im Bundesgesundheitsministerium zum künftigen Primärversorgungssystem fordert der Deutsche Pflegerat (DPR), Pflegefachpersonen und Hebammen systematisch in die Entwicklung und Ausgestaltung der Primärversorgung einzubinden.
„Wir brauchen echte Primärversorgungszentren – multiprofessionell, wohnortnah und teamorientiert organisiert. Der erste Kontakt, die Steuerung und die Versorgung müssen auch pflegefachlich und aus Sicht der Hebammen gedacht, koordiniert und vergütet werden“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, im Fachdialog mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und weiteren Vertreter:innen des Gesundheitswesens.
Pflegefachpersonen und Hebammen sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen, so Vogler weiter: „Triage, eigene Sprechstunden, Medikationsmanagement, Hausbesuche durch Community Health Nurses – die Expertise ist vorhanden. Jetzt braucht es klare, rechtssichere Handlungskompetenzen auf Basis der tatsächlichen beruflichen Qualifikationen und Leistungen. Dieses Verständnis muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten.“
Ob Seminare, Vorträge oder Fachtage - hochwertige Weiterbildungen bringen Sie fachlich, beruflich und auch persönlich voran.
Denn hier erhalten Sie praxisnah neues Wissen und Kompetenzen, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag brauchen und die beruflichen Erfolg steigern.
Wenn Sie mehr über unsere Fortbildungen wissen möchten, können Sie gerne Kontakt mit Frau Manuela Eichenseher aufnehmen unter:
Die Januar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Gemeinsam stark (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Expertise des DPR (von Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR)
DPR beschließt Kodex zum Umgang mit Extremismus. Orientierung für das Handeln (DPR)
Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung. Zwangspause für das Gesetz: Deutscher Pflegerat warnt vor Stillstand (DPR)*
News. Mindestlöhne in der Altenpflege steigen (Bundesarbeitsministerium) | Teure stationäre Pflege (IW Köln)
News. Berufsgesundheit verbessert sich (BGW)
DAK-Report: Pflegesystem steht am Kipppunkt. Rolle der Pflegeprofession stärken (DAK)
Seminarreihe Frau Dr. Pia Wieteck " Pflegediagnostik: Vom Ob zum Wie - Leistungen begründen, Befugnisse umsetzen"
Frau Dr. Pia Wieteck ist Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung bei der Thieme RECOM GmbH. Sie ist Pflegefachfrau, Lehrerin für Pflegeberufe und hat Pflegewissenschaft studiert. Seit über 30 Jahren ist Sie mit der Weiterentwicklung von European nursing care Pathways (ENP) einem Pflegeklassifikationssystem mit Pflegediagnosen, -zielen und -maßnahmen betraut. Sie ist darauf spezialisiert einfach und anwenderfreundlich die Pflegediagnostik in der Pflegepraxis zu vermitteln. Dabei greift die Dozentin nicht nur auf ENP sondern auch auf NANDA-I zurück.
Die Pflegediagnostik hat im Kontext der berufsrechtlichen und leistungsrechtlichen Perspektive eine zentrale Bedeutung. Pflegediagnostik gehört zum Scope der Pflegefachfrau/-mann. Als Ausbildungsstätte sind Einrichtungen darüber hinaus verpflichtet die Kernkompetenz Pflegediagnostik zu vermitteln. Ebenso soll das Seminar dazu beitragen Pflegediagnostik als zentrale Einflussgröße für pflegerisches Outcome und evidenzbasiertes Arbeiten wahrzunehmen. Im Seminar erwerben die Teilnehmer*innen die Grundlagen sowie zahlreiche Werkzeuge vermittelt um diesen „neuen“ Anforderungen gerecht zu werden.
Pflegediagnose
Der pflegediagnostische Prozess
Fallarbeit
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Pressemeldung 14.01.2026
Für die anstehende zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ unter der wissenschaftlichen Leitung
von Dr. Fabian Graeb/Hochschule Esslingen sucht das DNQP Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und/oder -praktischer Expertise zum Thema.
Der Aktualisierungszeitraum erstreckt sich über rund 18 Monate, die Veröffentlichung des aktualisierten Expertenstandards ist für Mitte 2027 geplant.
Berlin (16. Dezember 2025)
Die Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen. Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Vertrauen in Profession Pflege gestärkt (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Pflege braucht Raum (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
12. Deutscher Pflegetag. Mit mehr Verantwortung zu einer gestärkten Pflege (DPR)
Deutscher Pflegepreis 2025 für Cagla Kurtçu. Für eine Pflege, die Brücken schlägt (DPR)
Aus den Verbänden. Bundesverdienstkreuz für Andreas Westerfellhaus (DPR)
Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet. DPR fordert verbindliche Zuständigkeiten (DPR)
Pressemeldung DPR Berlin (19. Dezember 2025, Nr. 53/2025)
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) in der Pflege durch Bundestag und Bundesrat findet ein zentrales pflegepolitisches Vorhaben seinen formalen Abschluss.
Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung professioneller Pflegekompetenzen getan.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt:
„Wir sind erleichtert, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde. Es ist in diesem ersten Schritt ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird.“
Der Beschluss markiert einen besonderen Zeitpunkt: Am 19. Dezember 2023, genau vor zwei Jahren, wurden die Eckpunkte zu einem Pflegekompetenzgesetz veröffentlicht. Der nun erreichte Abschluss zeigt, wie lang der Weg von der politischen Ankündigung bis zur gesetzlichen Realität ist.
„Zwei Jahre sind eine lange Zeit“, so Vogler. „Es ist gut, dass wir diesen Punkt jetzt erreicht haben. Zugleich müssen wir daraus lernen: Pflegepolitische Reformen müssen konsequenter, schneller und vor allem verbindlich umgesetzt werden. Die Herausforderungen in der Versorgung warten nicht; und sie kümmern sich auch nicht um Regierungsbrüche und Vermittlungsausschüsse.“
Entscheidend sei nun, die Umsetzung konsequent voranzubringen. Dabei gehe es nicht allein um gesetzliche Regelungen, sondern um ein grundlegendes Verständnis professioneller Handlungskompetenz.
„Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert. Nicht an abstrakten Abgrenzungen, sondern an den konkret beschriebenen beruflichen Kompetenzen und dem, was fachlich geleistet werden kann. Dieses Verständnis für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten. Das muss jetzt deutlich stärker zur Richtschnur werden.“
Eine moderne Versorgung erfordert klare Zuständigkeiten, Transparenz und Vertrauen in die Qualifikation der jeweiligen Professionen.
DPR fordert praxisnahe Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen
Berlin (17. Dezember 2025, Nr. 51/2025)
Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine schnellere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Angesichts des anhaltenden Fachpersonalmangels ist ihre Integration zentral für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.
Das Papier schlägt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz vor. Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung soll unter klar definierten Voraussetzungen als festgestellt gelten, wenn eine internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium absolviert hat und eine Berufszulassung im Herkunftsland vorliegt.
Der DPR schlägt weiter vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz auf dem Niveau von mindestens B2 zu knüpfen.
Der Deutsche Caritasverband fordert, dass den gestern veröffentlichten, teilweise sehr allgemein gehaltenen Eckpunkten des „Zukunftspakt Pflege“ unverzüglich konkrete Gesetzgebungsschritte zu den drängenden Fragen der Versorgungssicherheit und Finanzierung folgen. Dabei müsse die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger Priorität haben, teilte der Verband in Berlin mit. In Deutschland werden mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung gepflegt. In drei von vier Familien wird die Pflege der Angehörigen ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst geleistet. Die professionelle Primärversorgung für pflegebedürftige Menschen ist gerade im ländlichen Raum vielerorts lückenhaft.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: „Pflegende Angehörige stehen unter einem erheblichen Druck und brauchen politische Unterstützung.“ Damit die häusliche Pflege langfristig leistbar bleibt, sollten Entlastungsleistungen als flexibel und individuell gestaltbare Budgets geschnürt werden. Hürden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten schon bei der Antragstellung abgebaut werden, etwa durch barrierearme digitale Zugänge.
Mehr dazu lesen Sie hier: Pressemeldungen des Deutschen Caritasverbandes
Pressemeldung DPR e.V. 12. Dezember 2025
Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht in den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zwar wichtige Problembeschreibungen, vermisst aber klare politische Entscheidungen. Als verantwortliche Akteurin ist die Pflegeprofession in diesem kaum sichtbar.
„Das Papier beschreibt vieles, was wir seit Jahren wissen – es bleibt aber bei einer unverbindlichen Sammlung von Möglichkeiten stehen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Für Millionen pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen und alle, die in der Pflege arbeiten, schafft das keine Sicherheit für die nächsten Jahre.“
Damit scheut die Politik aus Sicht des Pflegerats genau die Debatte, die jetzt notwendig wäre: Wer trägt künftig welche Verantwortung für die Finanzierung von Pflege, für die Versorgungssicherheit und die spürbare Entlastung der Pflegebedürftigen?
„In den nächsten zehn Jahren geht rund ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Das ist Demografie, keine Überraschung. Gleichzeitig fehlt in den Eckpunkten die systemische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise als wesentlicher Pfeiler der Lösung“, so Vogler. „Das würde die Versorgungssicherheit stärken und verhindern, dass Ressourcen im System verloren gehen. Stattdessen bleiben Finanzierungswege und strukturelle Entscheidungen unpräzise. Damit verlieren wir wertvolle Zeit.“
Berlin, 04 Dezember 2025 Nr. 47/2025
Pflege soll Verantwortung tragen – Politik muss ihr endlich Macht, Rechte und Strukturen geben
Der Deutsche Pflegerat (DPR) erkennt im Entwurf der Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege wichtige Ansätze, hält die Pläne aber für unzureichend, um die Profession zu stärken, die Versorgung nachhaltig zu stabilisieren und pflegefachliche Expertise strukturell zu verankern.
DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:
„Der Zukunftspakt greift zentrale Forderungen auf: mehr Prävention und Rehabilitation, Stabilisierung der Langzeitpflege, digitale Entlastung, Gesundheitsförderung, weniger Bürokratie und bessere Unterstützung für An- und Zugehörige. Doch die Profession bleibt unscharf. Wo Pflegefachpersonen Verantwortung übernehmen sollen, fehlen klare Rollen, Kompetenzen und Befugnisse. So entsteht kein Zukunftsvertrag mit der Pflege.“
Der DPR begrüßt Check-ups für Ältere, neue Leistungen zur pflegefachlichen Begleitung, stärkere kommunale Planung sowie Digitalisierung und KI. Diese Schritte wirken jedoch nur, wenn sie verbindlich an pflegefachliche Qualifikationen bis hin zu Advanced Practice Nurses gebunden sind. Zugleich braucht das neue pflegefachliche Begleitangebot zusätzliches qualifiziertes Personal – Personal, das heute fehlt und nicht aus anderen Bereichen abgezogen werden darf.
Mehr Tempo bei Befugniserweiterung, Entbürokratisierung und Stärkung der beruflichen Pflege!
Katholischer Pflegeverband kritisiert Omnibus-Gesetz:
Befugniserweiterung wird mit Klinik-Kürzungen verknüpft – Pflege zahlt den Preis
Bonn, 27. November 2025 –
Der Katholische Pflegeverband unterstützt die im „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung“ vorgesehenen erweiterten pflegerischen Kompetenzen. Die Reform sei notwendig, um den Beruf zu stärken und perspektivisch die Versorgung zu verbessern.
Scharf kritisiert der Verband jedoch den Omnibus-Charakter des Gesetzes: Die Befugniserweiterung werde mit Änderungen in der Krankenhausfinanzierung verknüpft, die jährliche Kürzungen von rund 1,8 Milliarden Euro zur Folge hätten.
„Dieses Gesetz ist ein klassisches Omnibus-Gesetz: Hier werden völlig unterschiedliche Regelungen miteinander vermischt – und am Ende zahlt die Pflege den Preis. Man kann keine Reform stärken, indem man gleichzeitig Kliniken finanziell schwächt.“
Hans-Josef Börsch, Vorsitzender des Katholischen Pflegeverbands
Die geplanten Einschnitte gefährdeten laut Verband die wirtschaftliche Stabilität vieler Kliniken – darunter zahlreicher kirchlicher Häuser – und erschwerten gerade jene strukturellen Verbesserungen, die das Gesetz eigentlich fördern soll.
Der Verband fordert Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz im Vermittlungsverfahren dringend finanziell nachzubessern und die Themen Pflegekompetenz und Krankenhausfinanzierung klar zu trennen.
Das neue Pflegefachassistenzausbildungsgesetz (PfFAG) – Umsetzung, Inhalte und Konsequenzen
Ziel des Seminarangebots ist es, Einrichtungen der Pflege (nach SGB XI sowie angrenzende Leistungserbringer) und Pflegeschulen
fundiert über die Inhalte, Neuerungen und Auswirkungendes Pflegefachassistenzausbildungsgesetzes (PfFAG) zu informieren.
Zielgruppen: Pflegepädagoginnen / Pflegepädagogen, Lehrerinnen / Lehrer für Pflegeberufe / Praxisanleiter / Pflegefachpersonen / PDL
Referentin: Annemarie Fajardo, Dipl. Pflegewirtin (FH) & Dozentin im Gesundheitswesen
Seminargebühren inkl. digitale Seminarunterlagen / Teilnahmebestätigung / Einwahllink
Nichtmitglieder: 170,00 € Mitglieder des KPV erhalten 20 % Rabatt auf die Kursgebühr
Zu folgenden Termine können Sie sich noch anmelden:
Anmeldung für das Seminar am Mittwoch, den 13.05.2026:: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Einrichtungen in der Altenpflege und ambulante Dienste
Anmeldung für das Seminar am Donnerstag, den 30.04.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Pflegeschulen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Trägervertreter)
Anmeldung für das Seminar am Donnerstag, den 18.06.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Pflegeschulen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Trägervertreter)
Sobald Sie sich über unser ONLINE-Anmeldesystem angemeldet haben, erhalten Sie eine Kurszusage mit allen wichtigen Informationen.
Bitte nutzen Sie die Chance und melden Sie sich gleich an, es gibt nur begrenzte Teilnehmerplätze.
Wir freuen uns auf Sie!
Herzlichst Ihr Katholischer Pflegeverband e.V.
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. November 2025)
Die November-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
PRESSEMELDUNG Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Berlin (25. November 2025, Nr. 46/2025)
Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
Deutscher Pflegerat warnt vor Stillstand bei zentraler Strukturreform und fordert rasche Korrektur im Vermittlungsausschuss
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gestoppt und wegen des im Gesetz angehängten Sparpakets zur gesetzlichen Krankenversicherung den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit verzögert sich eine der wichtigsten Reformen der Pflegeprofession erneut. Der Deutsche Pflegerat (DPR) reagiert besorgt.
DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:
„Das lässt uns völlig fassungslos zurück. Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen verabschiedet und in den Ländern findet es breite Zustimmung – jetzt liegt das BEEP wegen einer fachfremden Angelegenheit auf Eis.
Das ist politisch verantwortungslos gegenüber der Berufsgruppe Pflege. Auch in der Versorgung von Millionen Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen kommen wir keinen Schritt weiter, wenn wir wichtige Strukturreformen so behandeln wie dies jetzt passiert ist.
✅ Hochwertigen Fortbildungen zu Pflege, Selbstpflege & Spiritualität
✅ Ermäßigungen bei Seminaren & Kongressen
✅ Inklusive Berufshaftpflicht- & Berufsrechtsschutzversicherung
✅ Starker christlicher Gemeinschaft & persönlichem Austausch
✅ Aktiver Mitgestaltung von Pflege – regional, national & international
✅ Aktuellen Infos zu Trends und Entwicklungen in der Pflege
Als Mitglied des Katholischen Pflegeverband e.V. profitieren Sie auch, wenn mal etwas schief gehen sollte. Im Mitgliedbeitrag sind nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Berufsrechtsschutzversicherung enthalten. Sie sehen: Auch, wenn es mal schwierig werden sollte – wir stehen Ihnen nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat zur Seite. Der Versicherungsschutz besteht erst ab einer Verbandszugehörigkeit von sechs Monaten!
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an
Sie erhalten anschließend ein umfangreiches Informationspaket inklusive der Beitrittsunterlagen von uns zugesendet.
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Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
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