
Mit großer Trauer und in dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von Frau Margarete Adelhardt, die am 08. Februar 2026 verstorben ist.
Seit dem Jahr 1967 war Frau Adelhardt dem Katholischen Pflegeverband in besonderer Weise verbunden.
Frau Adelhardt war langjährige Vorsitzende des Verbandes und hat unseren Verband inhaltlich und organisatorisch geprägt. Sie war langjährige Begleiterin von unserer Verbandsgründerin, Frau Viola von Riederer gewesen. Frau Adelhard hat die Berufspolitik in ihrer Zeit als Vorsitzende (Mitte der 60 Jahre bis Mitte der 70 Jahre) maßgeblich und nachhaltig geprägt und hat der Pflege im kirchlichen und gesellschaftspolitischen Raum ihre Stimme gegeben, sie war es, die den Krankenpflegern eine berufsverbandliche Mitgliedschaft in einem Kath. Pflegeverband ermöglicht hat, da die Caritasgemeinschaft bis dahin nur Schwestern aufgenommen hat.
Über viele Jahrzehnte hinweg hat sie unseren Verband mit großem Engagement, mit Sorgfalt und mit einer tiefen Verbundenheit zur Pflege begleitet. Ihr Wirken war geprägt von Verantwortungsbewusstsein, Verlässlichkeit und einem feinen Gespür für das, was Gemeinschaft ausmacht.
Mit außergewöhnlicher Hingabe widmete sie sich der Bewahrung unserer Verbandsgeschichte. Ihrer beharrlichen und sorgfältigen Arbeit verdanken wir die Chronik unseres Verbandes sowie die umfassende Aufarbeitung seiner Entwicklung. Damit hat sie ein wertvolles Fundament geschaffen, das auch kommenden Generationen Orientierung geben wird.
Frau Margarete Adelhardt hat unseren Verband nicht nur begleitet, sondern nachhaltig mitgestaltet. Ihr Einsatz, und ihr beständiges Wirken bleiben unvergessen.
In diesen Tagen des Abschieds sind unsere Gedanken bei ihrer Familie und allen Menschen, die ihr nahestanden.
Was bleibt, ist Dankbarkeit für einen Menschen, der unseren Verband über viele Jahre hinweg mitgeprägt hat. Ihr Wirken wird in unserer Erinnerung und in der Geschichte des Katholischen Pflegeverbandes weiterleben.
Für den Katholischer Pflegeverband e. V.
Hans-Josef Börsch
Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. 23.02.2026 Nr. 09/2026
Deutscher Pflegerat warnt vor verkürzten und irreführenden Schlussfolgerungen
Die aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflegebudget beschreibt steigende Kosten und Veränderungen beim Pflegepersonal. Der Deutscher Pflegerat (DPR) erkennt diese Befunde, widerspricht jedoch entschieden den daraus abgeleiteten Bewertungen. Die Analyse konzentriert sich zu stark auf Ausgaben und Mengen, verengt den Blick auf ökonomische Betrachtungen und ignoriert zentrale pflegefachliche, arbeitsmarktpolitische und versorgungsrelevante Zusammenhänge.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten im Krankenhaus zweckgebunden und verlässlich außerhalb der DRG-Logik zu finanzieren. Nach Jahren massiver Unterfinanzierung und Stellenabbaus im Pflegedienst war dies eine notwendige Korrektur. Der seit 2020 sichtbare Kostenanstieg ist kein Beleg für Fehlsteuerung oder Ineffizienz, sondern Ausdruck eines überfälligen Nachholprozesses: Tarifsteigerungen, Inflation und der Versuch, chronische Unterbesetzung im Pflegedienst abzubauen, werden nun erstmals transparent abgebildet.
„Steigende Ausgaben allein sagen nichts über Fehlsteuerung aus“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Sie zeigen vor allem, wie groß der Rückstand der Besetzung von Stellen im Pflegedienst der Krankenhäuser über Jahre war.“
Pressemeldung 20.02.2026 Nr. 08/2026
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat mit BAPID III (Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland) neue Kompetenzprofile für die Pflegeberufe vorgestellt. Die Berufsbilder und Rollenprofile aus BAPID II wurden gezielt weiterentwickelt und in standardisierte Kompetenzprofile überführt. Diese zeigen präzise, wer in der Pflege welche Verantwortung trägt – und bieten Orientierung für Praxis, Bildung und Politik. Gleichzeitig dient BAPID III ausdrücklich als fachliche Diskussionsgrundlage, um pflegerischer Rollen in Deutschland weiterzuentwickeln.
„Pflege braucht klare Zuständigkeiten statt unklarer Begriffe“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „BAPID III verdeutlicht, welche Verantwortung Pflegefachpersonen auf verschiedenen Qualifikationsniveaus übernehmen – und was das für die Versorgung bedeutet.“
Warum BAPID III nötig ist
Bisher wurden pflegerische Rollen oft mit Begriffen wie „komplexe“ oder „hochkomplexe“ Pflegesituationen beschrieben. Diese Begriffe stiften jedoch mehr Verwirrung als Klarheit. Sie sagen wenig darüber aus, wer entscheidet, steuert oder Verantwortung trägt.
„Nicht die Pflegesituation unterscheidet die Rollen, sondern die professionelle Verantwortung“, erklärt Katharina Genz, Pflegewissenschaftlerin an der CAU Kiel und federführend für BAPID III verantwortlich. „Pflegesituationen können für verschiedene Qualifikationen gleich sein – entscheidend ist, wer welche fachliche Verantwortung übernimmt. BAPID III bietet hier eine klare Struktur an und ist eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion in Praxis, Wissenschaft und Politik.“
Kurz vor der Bundestagsentscheidung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) spitzt sich der Streit um das Pflegebudget zu.
Die Regierungskoalition hat 46 Änderungsanträge vorgelegt, die unter anderem eine Präzisierung des Pflegebudgets und die Verknüpfung von Leistungsgruppen mit Personalvorgaben betreffen.
Gleichzeitig kritisieren Krankenhäuser und Krankenkassen die geplanten Änderungen scharf, wohingegen Gewerkschaft Verdi und Pflegekammer Rheinland-Pfalz zentrale Punkte ausdrücklich unterstützen.
Wir werden wieder zeitnah berichten!
Sabine Slawik ist neue Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns hat eine neue Leiterin: Sabine Slawik, stellvertretende Landesvorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB), übernimmt das Amt. Sie folgt auf Elfriede Schießleder, die die Arbeitsgemeinschaft acht Jahre lang leitete und nicht mehr zur Wahl antrat.
„Ich übernehme diese Aufgabe mit großer Dankbarkeit und Respekt vor dem Engagement meiner Vorgängerin“, betont Slawik. „Elfriede Schießleder hat die Arbeitsgemeinschaft über viele Jahre hinweg mit Herz und Weitblick geprägt. Mir ist es ein Anliegen, dieses starke Netzwerk weiterzuführen und gemeinsam mit allen Mitstreiterinnen in der Arbeitsgemeinschaft die Stimme katholischer Frauen in Bayern kraftvoll und hörbar einzubringen. Besonders am Herzen liegt mir, Frauen in ihrem Glauben zu stärken und sie zu ermutigen, Kirche, Politik und Gesellschaft aktiv mitzugestalten.“
In ihrer Funktion bestätigt wurde Anna Pfenninger vom Katholischen Pflegeverband e. V., die weiterhin als stellvertretende Leiterin tätig sein wird. Neu zur stellvertretenden Leiterin gewählt wurde Judith Becki von der kfd – Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands. Ursula Lay kandidierte nicht erneut für das Amt der stellvertretenden Leiterin.
Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauen Bayerns besteht seit 1957 und ist ein Zusammenschluss von 14 katholischen Frauenverbänden und -gruppen. Verbändeübergreifend setzt sie sich für die Belange von Frauen in Kirche, Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt ein. Darüber hinaus stärkt sie Frauen in Fragen der Spiritualität und des Glaubens.
Der Katholischer Pflegeverband e.V. wünscht Frau Slawik viel Erfolg und Gottes Segen für ihre neue Leitungsstelle! Möge sie ihre neue Aufgabe mit Kompetenz, Engagement und Freude erfüllen und dabei stets die Unterstützung ihres Teams erfahren
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Den Blick nun auf Umsetzung richten (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Kompetenzvermutung verankern (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
Zukunftspakt Pflege: Analyse ohne Konsequenzen. DPR fordert Entscheidungen und klare Rolle der Pflege (DPR)
Mindestbesetzung in der Pflege ist Patient*innensicherheit. Gesetzentwurf des KHAG (DPR)
Positionspapier. Kompetenz stärkt Prävention (DPR)
Referentenentwurf. Notfallreform ohne Pflege unvollständig (DPR)
Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V.
Berlin (19. Februar 2026, Nr. 07/2026)
Mit der Verkündung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 13. Februar 2026 und ihrem Inkrafttreten am folgenden Tag wurde ein verbindlicher Rahmen für die Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene geschaffen. Die Verordnung regelt die Einbindung der Profession Pflege an den Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch und stärkt die Rolle der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene.
„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Die Verordnung schafft Klarheit über Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte. Sie benennt den Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene und ordnet die Wahrnehmung dieser Rechte eindeutig zu. Damit setzt sie ein wichtiges Signal.
Praxisanleitende stehen zunehmend vor der Aufgabe, individuelle Lebenswege, Erwartungen und Identitäten ihrer Lernenden zu erkennen und zu begleiten. In einem aktuellen Forschungsprojekt zeigte sich: Wer Diversität als Chance begreift, kann Lernende besser unterstützen und Teams für neue Perspektiven sensibilisieren.
Wir bieten dazu ein Seminar mit unserer erfahrenen Dozentin Frau Bauermann, Pflegepädagogin BA, Pflegeberaterin, Sprachdozentin für Sie an:
In diesem Seminar setzen Sie sich mit theoretischen Grundlagen zur „transkategorialen Kompetenz“ von Dagmar Domenig auseinander und erschließen sich den Wert dieses Konzepts für den pflegerischen Alltag.
Der Fokus liegt auf den Ressourcen und Herausforderungen einer Diversität im Pflegeteam.
Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen kulturell- und generationsbedingten Prägungen werden diskutiert und gemeinsam Handlungsempfehlungen entwickelt.
Zielgruppe: Pflegefachpersonen, Praxisanleitungen, Pflegepädagogikstudierende und Lehrende in der Pflegeausbildung
TermIn: 21. Mai 2026 von 09.00 - 12.30 Uhr ONLINE-Angebot mit ZOOM
Pressemeldung DPR, Berlin (27. Januar 2026, Nr. 04/2026)
Anlässlich des heutigen Auftaktgesprächs im Bundesgesundheitsministerium zum künftigen Primärversorgungssystem fordert der Deutsche Pflegerat (DPR), Pflegefachpersonen und Hebammen systematisch in die Entwicklung und Ausgestaltung der Primärversorgung einzubinden.
„Wir brauchen echte Primärversorgungszentren – multiprofessionell, wohnortnah und teamorientiert organisiert. Der erste Kontakt, die Steuerung und die Versorgung müssen auch pflegefachlich und aus Sicht der Hebammen gedacht, koordiniert und vergütet werden“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, im Fachdialog mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und weiteren Vertreter:innen des Gesundheitswesens.
Pflegefachpersonen und Hebammen sind bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen, so Vogler weiter: „Triage, eigene Sprechstunden, Medikationsmanagement, Hausbesuche durch Community Health Nurses – die Expertise ist vorhanden. Jetzt braucht es klare, rechtssichere Handlungskompetenzen auf Basis der tatsächlichen beruflichen Qualifikationen und Leistungen. Dieses Verständnis muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten.“
Ob Seminare, Vorträge oder Fachtage - hochwertige Weiterbildungen bringen Sie fachlich, beruflich und auch persönlich voran.
Denn hier erhalten Sie praxisnah neues Wissen und Kompetenzen, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag brauchen und die beruflichen Erfolg steigern.
Wenn Sie mehr über unsere Fortbildungen wissen möchten, können Sie gerne Kontakt mit Frau Manuela Eichenseher aufnehmen unter:
Die Januar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Gemeinsam stark (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Expertise des DPR (von Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR)
DPR beschließt Kodex zum Umgang mit Extremismus. Orientierung für das Handeln (DPR)
Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung. Zwangspause für das Gesetz: Deutscher Pflegerat warnt vor Stillstand (DPR)*
News. Mindestlöhne in der Altenpflege steigen (Bundesarbeitsministerium) | Teure stationäre Pflege (IW Köln)
News. Berufsgesundheit verbessert sich (BGW)
DAK-Report: Pflegesystem steht am Kipppunkt. Rolle der Pflegeprofession stärken (DAK)
Seminarreihe Frau Dr. Pia Wieteck " Pflegediagnostik: Vom Ob zum Wie - Leistungen begründen, Befugnisse umsetzen"
Frau Dr. Pia Wieteck ist Leiterin der Abteilung Forschung und Entwicklung bei der Thieme RECOM GmbH. Sie ist Pflegefachfrau, Lehrerin für Pflegeberufe und hat Pflegewissenschaft studiert. Seit über 30 Jahren ist Sie mit der Weiterentwicklung von European nursing care Pathways (ENP) einem Pflegeklassifikationssystem mit Pflegediagnosen, -zielen und -maßnahmen betraut. Sie ist darauf spezialisiert einfach und anwenderfreundlich die Pflegediagnostik in der Pflegepraxis zu vermitteln. Dabei greift die Dozentin nicht nur auf ENP sondern auch auf NANDA-I zurück.
Die Pflegediagnostik hat im Kontext der berufsrechtlichen und leistungsrechtlichen Perspektive eine zentrale Bedeutung. Pflegediagnostik gehört zum Scope der Pflegefachfrau/-mann. Als Ausbildungsstätte sind Einrichtungen darüber hinaus verpflichtet die Kernkompetenz Pflegediagnostik zu vermitteln. Ebenso soll das Seminar dazu beitragen Pflegediagnostik als zentrale Einflussgröße für pflegerisches Outcome und evidenzbasiertes Arbeiten wahrzunehmen. Im Seminar erwerben die Teilnehmer*innen die Grundlagen sowie zahlreiche Werkzeuge vermittelt um diesen „neuen“ Anforderungen gerecht zu werden.
Pflegediagnose
Der pflegediagnostische Prozess
Fallarbeit
zu Folgende Termine bieten wir dazu ONLINE-Schulungen jeweils von 09.00 - 12.30 für Sie an:
Wir haben Ihr Interesse geweckt, dann können Sie sich hier anmelden:
Pressemeldung 14.01.2026
Für die anstehende zweite Aktualisierung des Expertenstandards „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ unter der wissenschaftlichen Leitung
von Dr. Fabian Graeb/Hochschule Esslingen sucht das DNQP Expertinnen und Experten mit pflegewissenschaftlicher und/oder -praktischer Expertise zum Thema.
Der Aktualisierungszeitraum erstreckt sich über rund 18 Monate, die Veröffentlichung des aktualisierten Expertenstandards ist für Mitte 2027 geplant.
Berlin (16. Dezember 2025)
Die Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen. Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
Editorial. Vertrauen in Profession Pflege gestärkt (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
Im Fokus. Pflege braucht Raum (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
12. Deutscher Pflegetag. Mit mehr Verantwortung zu einer gestärkten Pflege (DPR)
Deutscher Pflegepreis 2025 für Cagla Kurtçu. Für eine Pflege, die Brücken schlägt (DPR)
Aus den Verbänden. Bundesverdienstkreuz für Andreas Westerfellhaus (DPR)
Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet. DPR fordert verbindliche Zuständigkeiten (DPR)
Pressemeldung DPR Berlin (19. Dezember 2025, Nr. 53/2025)
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung (BEEP) in der Pflege durch Bundestag und Bundesrat findet ein zentrales pflegepolitisches Vorhaben seinen formalen Abschluss.
Damit ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung professioneller Pflegekompetenzen getan.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt:
„Wir sind erleichtert, dass dieses Gesetz nun verabschiedet wurde. Es ist in diesem ersten Schritt ein wichtiger Meilenstein für die Pflege und ein klares Signal, dass ihre fachliche Rolle im gesamten Versorgungssystem ernst genommen wird.“
Der Beschluss markiert einen besonderen Zeitpunkt: Am 19. Dezember 2023, genau vor zwei Jahren, wurden die Eckpunkte zu einem Pflegekompetenzgesetz veröffentlicht. Der nun erreichte Abschluss zeigt, wie lang der Weg von der politischen Ankündigung bis zur gesetzlichen Realität ist.
„Zwei Jahre sind eine lange Zeit“, so Vogler. „Es ist gut, dass wir diesen Punkt jetzt erreicht haben. Zugleich müssen wir daraus lernen: Pflegepolitische Reformen müssen konsequenter, schneller und vor allem verbindlich umgesetzt werden. Die Herausforderungen in der Versorgung warten nicht; und sie kümmern sich auch nicht um Regierungsbrüche und Vermittlungsausschüsse.“
Entscheidend sei nun, die Umsetzung konsequent voranzubringen. Dabei gehe es nicht allein um gesetzliche Regelungen, sondern um ein grundlegendes Verständnis professioneller Handlungskompetenz.
„Pflegefachpersonen brauchen eine klare, rechtssichere Handlungskompetenz, die sich an ihren beruflichen Qualifikationen orientiert. Nicht an abstrakten Abgrenzungen, sondern an den konkret beschriebenen beruflichen Kompetenzen und dem, was fachlich geleistet werden kann. Dieses Verständnis für eine bestmögliche Gesundheitsversorgung muss für alle Gesundheitsfachberufe gelten. Das muss jetzt deutlich stärker zur Richtschnur werden.“
Eine moderne Versorgung erfordert klare Zuständigkeiten, Transparenz und Vertrauen in die Qualifikation der jeweiligen Professionen.
DPR fordert praxisnahe Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen
Berlin (17. Dezember 2025, Nr. 51/2025)
Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine schnellere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Angesichts des anhaltenden Fachpersonalmangels ist ihre Integration zentral für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.
Das Papier schlägt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz vor. Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung soll unter klar definierten Voraussetzungen als festgestellt gelten, wenn eine internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium absolviert hat und eine Berufszulassung im Herkunftsland vorliegt.
Der DPR schlägt weiter vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz auf dem Niveau von mindestens B2 zu knüpfen.
Der Deutsche Caritasverband fordert, dass den gestern veröffentlichten, teilweise sehr allgemein gehaltenen Eckpunkten des „Zukunftspakt Pflege“ unverzüglich konkrete Gesetzgebungsschritte zu den drängenden Fragen der Versorgungssicherheit und Finanzierung folgen. Dabei müsse die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger Priorität haben, teilte der Verband in Berlin mit. In Deutschland werden mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung gepflegt. In drei von vier Familien wird die Pflege der Angehörigen ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst geleistet. Die professionelle Primärversorgung für pflegebedürftige Menschen ist gerade im ländlichen Raum vielerorts lückenhaft.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: „Pflegende Angehörige stehen unter einem erheblichen Druck und brauchen politische Unterstützung.“ Damit die häusliche Pflege langfristig leistbar bleibt, sollten Entlastungsleistungen als flexibel und individuell gestaltbare Budgets geschnürt werden. Hürden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten schon bei der Antragstellung abgebaut werden, etwa durch barrierearme digitale Zugänge.
Mehr dazu lesen Sie hier: Pressemeldungen des Deutschen Caritasverbandes
Pressemeldung DPR e.V. 12. Dezember 2025
Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht in den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zwar wichtige Problembeschreibungen, vermisst aber klare politische Entscheidungen. Als verantwortliche Akteurin ist die Pflegeprofession in diesem kaum sichtbar.
„Das Papier beschreibt vieles, was wir seit Jahren wissen – es bleibt aber bei einer unverbindlichen Sammlung von Möglichkeiten stehen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Für Millionen pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen und alle, die in der Pflege arbeiten, schafft das keine Sicherheit für die nächsten Jahre.“
Damit scheut die Politik aus Sicht des Pflegerats genau die Debatte, die jetzt notwendig wäre: Wer trägt künftig welche Verantwortung für die Finanzierung von Pflege, für die Versorgungssicherheit und die spürbare Entlastung der Pflegebedürftigen?
„In den nächsten zehn Jahren geht rund ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Das ist Demografie, keine Überraschung. Gleichzeitig fehlt in den Eckpunkten die systemische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise als wesentlicher Pfeiler der Lösung“, so Vogler. „Das würde die Versorgungssicherheit stärken und verhindern, dass Ressourcen im System verloren gehen. Stattdessen bleiben Finanzierungswege und strukturelle Entscheidungen unpräzise. Damit verlieren wir wertvolle Zeit.“
Berlin, 04 Dezember 2025 Nr. 47/2025
Pflege soll Verantwortung tragen – Politik muss ihr endlich Macht, Rechte und Strukturen geben
Der Deutsche Pflegerat (DPR) erkennt im Entwurf der Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege wichtige Ansätze, hält die Pläne aber für unzureichend, um die Profession zu stärken, die Versorgung nachhaltig zu stabilisieren und pflegefachliche Expertise strukturell zu verankern.
DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:
„Der Zukunftspakt greift zentrale Forderungen auf: mehr Prävention und Rehabilitation, Stabilisierung der Langzeitpflege, digitale Entlastung, Gesundheitsförderung, weniger Bürokratie und bessere Unterstützung für An- und Zugehörige. Doch die Profession bleibt unscharf. Wo Pflegefachpersonen Verantwortung übernehmen sollen, fehlen klare Rollen, Kompetenzen und Befugnisse. So entsteht kein Zukunftsvertrag mit der Pflege.“
Der DPR begrüßt Check-ups für Ältere, neue Leistungen zur pflegefachlichen Begleitung, stärkere kommunale Planung sowie Digitalisierung und KI. Diese Schritte wirken jedoch nur, wenn sie verbindlich an pflegefachliche Qualifikationen bis hin zu Advanced Practice Nurses gebunden sind. Zugleich braucht das neue pflegefachliche Begleitangebot zusätzliches qualifiziertes Personal – Personal, das heute fehlt und nicht aus anderen Bereichen abgezogen werden darf.
Mehr Tempo bei Befugniserweiterung, Entbürokratisierung und Stärkung der beruflichen Pflege!
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Katholischer Pflegeverband e.V.
Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
93055 Regensburg
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