Katholischer Pflegeverband

Aktuelles

Frohe Weihnachten und ein gutes Neue Jahr 2026!

Das Licht der Adventszeit lädt uns ein, dankbar auf ein Jahr zurückzublicken, das unseren Verband geprägt hat – durch Ihr Engagement, Ihre Ideen und Ihre Bereitschaft, unsere gemeinsamen Werte sichtbar werden zu lassen

Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR): Kompetenzvermutung gesetzlich verankern

DPR fordert praxisnahe Anerkennung internationaler Pflegefachpersonen 

Berlin (17. Dezember 2025, Nr. 51/2025)

Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert in einem aktuellen Positionspapier eine schnellere und qualitätsgesicherte Anerkennung ausländischer Pflegefachpersonen. Angesichts des anhaltenden Fachpersonalmangels ist ihre Integration zentral für eine stabile pflegerische Versorgung in Deutschland.

Das Papier schlägt die Einführung einer gesetzlichen Kompetenzvermutung im Pflegeberufegesetz vor. Die Gleichwertigkeit einer ausländischen Pflegeausbildung soll unter klar definierten Voraussetzungen als festgestellt gelten, wenn eine internationale Pflegefachperson eine mindestens dreijährige Ausbildung oder ein gleichwertiges primärqualifizierendes Studium absolviert hat und eine Berufszulassung im Herkunftsland vorliegt.

Der DPR schlägt weiter vor, die Kompetenzvermutung verbindlich an einen Defizitbescheid im Anerkennungsverfahren sowie an eine Sprachkompetenz auf dem Niveau von mindestens B2 zu knüpfen.

 

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Caritas fordert Zusammenführung von Entlastungsleistungen und hybride Pflegeberatung „Pflegende Angehörige entlasten - Prävention im Fokus“

Der Deutsche Caritasverband fordert, dass den gestern veröffentlichten, teilweise sehr allgemein gehaltenen Eckpunkten des „Zukunftspakt Pflege“ unverzüglich konkrete Gesetzgebungsschritte zu den drängenden Fragen der Versorgungssicherheit und Finanzierung folgen. Dabei müsse die Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger Priorität haben, teilte der Verband in Berlin mit. In Deutschland werden mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in der eigenen Wohnung gepflegt. In drei von vier Familien wird die Pflege der Angehörigen ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst geleistet. Die professionelle Primärversorgung für pflegebedürftige Menschen ist gerade im ländlichen Raum vielerorts lückenhaft.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa: „Pflegende Angehörige stehen unter einem erheblichen Druck und brauchen politische Unterstützung.“ Damit die häusliche Pflege langfristig leistbar bleibt, sollten Entlastungsleistungen als flexibel und individuell gestaltbare Budgets geschnürt werden. Hürden für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten schon bei der Antragstellung abgebaut werden, etwa durch barrierearme digitale Zugänge.

 

Mehr dazu lesen Sie hier: Pressemeldungen des Deutschen Caritasverbandes

Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR): Zukunftspakt Pflege: Analyse ohne Konsequenzen – Deutscher Pflegerat fordert konkrete Entscheidungen und klare Rolle der Pflege

Pressemeldung DPR e.V. 12. Dezember 2025 

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht in den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zwar wichtige Problembeschreibungen, vermisst aber klare politische Entscheidungen. Als verantwortliche Akteurin ist die Pflegeprofession in diesem kaum sichtbar.

„Das Papier beschreibt vieles, was wir seit Jahren wissen – es bleibt aber bei einer unverbindlichen Sammlung von Möglichkeiten stehen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Für Millionen pflegebedürftige Menschen, ihre An- und Zugehörigen und alle, die in der Pflege arbeiten, schafft das keine Sicherheit für die nächsten Jahre.“

Damit scheut die Politik aus Sicht des Pflegerats genau die Debatte, die jetzt notwendig wäre: Wer trägt künftig welche Verantwortung für die Finanzierung von Pflege, für die Versorgungssicherheit und die spürbare Entlastung der Pflegebedürftigen?

„In den nächsten zehn Jahren geht rund ein Viertel der Pflegefachpersonen in Rente, gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter an. Das ist Demografie, keine Überraschung. Gleichzeitig fehlt in den Eckpunkten die systemische Verankerung der Pflegeprofession und ihrer Expertise als wesentlicher Pfeiler der Lösung“, so Vogler. „Das würde die Versorgungssicherheit stärken und verhindern, dass Ressourcen im System verloren gehen. Stattdessen bleiben Finanzierungswege und strukturelle Entscheidungen unpräzise. Damit verlieren wir wertvolle Zeit.“

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Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR): Profession Pflege in Zukunftspaket klar verankern

Berlin, 04 Dezember 2025 Nr. 47/2025

Pflege soll Verantwortung tragen – Politik muss ihr endlich Macht, Rechte und Strukturen geben

Der Deutsche Pflegerat (DPR) erkennt im Entwurf der Eckpunkte des Zukunftspakts Pflege wichtige Ansätze, hält die Pläne aber für unzureichend, um die Profession zu stärken, die Versorgung nachhaltig zu stabilisieren und pflegefachliche Expertise strukturell zu verankern.

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:

„Der Zukunftspakt greift zentrale Forderungen auf: mehr Prävention und Rehabilitation, Stabilisierung der Langzeitpflege, digitale Entlastung, Gesundheitsförderung, weniger Bürokratie und bessere Unterstützung für An- und Zugehörige. Doch die Profession bleibt unscharf. Wo Pflegefachpersonen Verantwortung übernehmen sollen, fehlen klare Rollen, Kompetenzen und Befugnisse. So entsteht kein Zukunftsvertrag mit der Pflege.“

Der DPR begrüßt Check-ups für Ältere, neue Leistungen zur pflegefachlichen Begleitung, stärkere kommunale Planung sowie Digitalisierung und KI. Diese Schritte wirken jedoch nur, wenn sie verbindlich an pflegefachliche Qualifikationen bis hin zu Advanced Practice Nurses gebunden sind. Zugleich braucht das neue pflegefachliche Begleitangebot zusätzliches qualifiziertes Personal – Personal, das heute fehlt und nicht aus anderen Bereichen abgezogen werden darf.

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Professionelle Pflege Seminartermine von Januar – März 2026

Wir freuen uns, Ihnen wieder ein breit gefächertes Programm mit vielen kompetenten und engagierten Dozentinnen und Dozenten vorstellen zu können. 

Alle Veranstaltungen sind von der RbP – Registrierung beruflich Pflegender GmbH des Deutschen Pflegerats zertifiziert.

Dies unterstreicht die hohe Qualität und Relevanz unserer Angebote für Ihre berufliche Weiterentwicklung. 

Fortbildungskalender für das 1. Quartal zum downloaden

Bundesverband Pflegemanagement mahnt schnelle Umsetzung des BEEP-Gesetzes an

Mehr Tempo bei Befugniserweiterung, Entbürokratisierung und Stärkung der beruflichen Pflege!

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Katholischer Pflegeverband kritisiert Omnibus-Gesetz: Befugniserweiterung wird mit Klinik-Kürzungen verknüpft – Pflege zahlt den Preis

Katholischer Pflegeverband kritisiert Omnibus-Gesetz:
Befugniserweiterung wird mit Klinik-Kürzungen verknüpft – Pflege zahlt den Preis

Bonn, 27. November 2025

Der Katholische Pflegeverband unterstützt die im „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung“ vorgesehenen erweiterten pflegerischen Kompetenzen. Die Reform sei notwendig, um den Beruf zu stärken und perspektivisch die Versorgung zu verbessern.

Scharf kritisiert der Verband jedoch den Omnibus-Charakter des Gesetzes: Die Befugniserweiterung werde mit Änderungen in der Krankenhausfinanzierung verknüpft, die jährliche Kürzungen von rund 1,8 Milliarden Euro zur Folge hätten.

 

„Dieses Gesetz ist ein klassisches Omnibus-Gesetz: Hier werden völlig unterschiedliche Regelungen miteinander vermischt – und am Ende zahlt die Pflege den Preis. Man kann keine Reform stärken, indem man gleichzeitig Kliniken finanziell schwächt.“

Hans-Josef Börsch, Vorsitzender des Katholischen Pflegeverbands

Die geplanten Einschnitte gefährdeten laut Verband die wirtschaftliche Stabilität vieler Kliniken – darunter zahlreicher kirchlicher Häuser – und erschwerten gerade jene strukturellen Verbesserungen, die das Gesetz eigentlich fördern soll.

Der Verband fordert Bundestag und Bundesrat auf, das Gesetz im Vermittlungsverfahren dringend finanziell nachzubessern und die Themen Pflegekompetenz und Krankenhausfinanzierung klar zu trennen.

Stellungsnahme zum downloaden

ONLINE Seminar mit Frau Annemarie Fajardo: Das neue Pflegefachassistenzausbildungsgesetz (PfFAG) – Umsetzung, Inhalte und Konsequenzen

Das neue Pflegefachassistenzausbildungsgesetz (PfFAG) – Umsetzung, Inhalte und Konsequenzen

  1. Vermittlung der aktuellen rechtlichen Grundlagen des PfFAG
  2. Einordnung der neuen Ausbildung in bestehende Strukturen (PflBG, Pflegekompetenzgesetz,
    Landesrecht)
  3. Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in Einrichtungen und Schulen
  4. Transfer in die Praxis: Anforderungen an Träger, Kooperationen und Curricula

Ziel des Seminarangebots ist es, Einrichtungen der Pflege (nach SGB XI sowie angrenzende Leistungserbringer) und Pflegeschulen
fundiert über die Inhalte, Neuerungen und Auswirkungendes Pflegefachassistenzausbildungsgesetzes (PfFAG) zu informieren.

Zielgruppen: Pflegepädagoginnen / Pflegepädagogen, Lehrerinnen / Lehrer für Pflegeberufe / Praxisanleiter / Pflegefachpersonen / PDL 

Referentin: Annemarie Fajardo, Dipl. Pflegewirtin (FH) & Dozentin im Gesundheitswesen

Seminargebühren inkl. digitale Seminarunterlagen / Teilnahmebestätigung / Einwahllink

Nichtmitglieder: 170,00 € Mitglieder des KPV erhalten 20 % Rabatt auf die Kursgebühr

Zu folgenden Termine können Sie sich noch anmelden: 

 Anmeldung für das Seminar am Donnerstag, den 19.03.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Einrichtungen in der Altenpflege und ambulante Dienste

Anmeldung für das Seminar am Dienstag, den 18.05.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Pflegeschulen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Trägervertreter)

Anmeldung für das Seminar am Donnerstag, den 18.06.2026: hier geht’s zur ONLINE-Anmeldung! speziell für Pflegeschulen (Lehrkräfte, Schulleitungen, Trägervertreter)

Sobald Sie sich über unser ONLINE-Anmeldesystem angemeldet haben, erhalten Sie eine Kurszusage mit allen wichtigen Informationen.

Bitte nutzen Sie die Chance und melden Sie sich gleich an, es gibt nur begrenzte Teilnehmerplätze.

Wir freuen uns auf Sie! Herzlichst Katholischer Pflegeverband e.V. 

 

++Neu++ Newsletter des DPR November - Ausgabe

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. November 2025)

Die November-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats ist erschienen.
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Vertrauen und Verantwortung (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Pflege wirksam beteiligen (von Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Das Ziel: echte Befugniserweiterung. Anhörung im Gesundheitsausschuss (DPR)
  • Pflegefachassistenzausbildung. Zugang ohne Schulabschluss gefährdet Qualität (DPR)
  • Nachruf auf Ulf Fink (DPR)
  • Pflege-Informatik-Initiative. Bundesförderprogramm notwendig (DPR)

Hie können Sie den DPR Newsletter downladen

Pressemeldung DPR e.V.: Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

PRESSEMELDUNG Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Berlin (25. November 2025, Nr. 46/2025)


Bundesrat stoppt Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Deutscher Pflegerat warnt vor Stillstand bei zentraler Strukturreform und fordert rasche Korrektur im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege gestoppt und wegen des im Gesetz angehängten Sparpakets zur gesetzlichen Krankenversicherung den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit verzögert sich eine der wichtigsten Reformen der Pflegeprofession erneut. Der Deutsche Pflegerat (DPR) reagiert besorgt.

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:

„Das lässt uns völlig fassungslos zurück. Über die überfällige Pflegekompetenzerweiterung wird in Deutschland seit Dezember 2023 intensiv gerungen. Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen verabschiedet und in den Ländern findet es breite Zustimmung – jetzt liegt das BEEP wegen einer fachfremden Angelegenheit auf Eis.

Das ist politisch verantwortungslos gegenüber der Berufsgruppe Pflege. Auch in der Versorgung von Millionen Patientinnen, Patienten und pflegebedürftigen Menschen kommen wir keinen Schritt weiter, wenn wir wichtige Strukturreformen so behandeln wie dies jetzt passiert ist.

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Mitgliedschaft im Katholischen Pflegeverband e.V.

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Katholischen Pflegeverband e.V.?

Werde Mitglied im Katholischen Pflegeverband e.V. und profitiere von:

✅ Hochwertigen Fortbildungen zu Pflege, Selbstpflege & Spiritualität
✅ Ermäßigungen bei Seminaren & Kongressen
✅ Inklusive Berufshaftpflicht- & Berufsrechtsschutzversicherung
✅ Starker christlicher Gemeinschaft & persönlichem Austausch
✅ Aktiver Mitgestaltung von Pflege – regional, national & international
✅ Aktuellen Infos zu Trends und Entwicklungen in der Pflege

Als Mitglied des Katholischen Pflegeverband e.V. profitieren Sie auch, wenn mal etwas schief gehen sollte. Im Mitgliedbeitrag sind nämlich eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Berufsrechtsschutzversicherung enthalten. Sie sehen: Auch, wenn es mal schwierig werden sollte – wir stehen Ihnen nicht nur mit Rat, sondern auch mit Tat zur Seite. Der Versicherungsschutz besteht erst ab einer Verbandszugehörigkeit von sechs Monaten!

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und geben Sie dabei Ihre vollständige Postadresse an.
Sie erhalten anschließend ein umfangreiches Informationspaket inklusive der Beitrittsunterlagen von uns zugesendet.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Katholischer Pflegeverband e.V.

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Deutscher Pflegerat e.V. Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet - Wichtiger Schritt - jetzt zählt die Umsetzung

Pressemeldung Berlin (06. November 2025 Nr. 44 / 2025)

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag als entscheidenden Fortschritt für die Profession Pflege und die Gesundheitsversorgung.

„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.

Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen.

Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“

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Wundexperte*in ICW Basisseminar Zertifizierung nach der ICW /  TÜV Pers.Cert (noch drei freie Plätze)

Das Basisseminar "Wundexperte/in ICW" ist berufsbegleitend und umfasst 56 UE. Nach Abschluss der Theorieeinheiten erfolgt eine schriftliche Prüfung mit Fragen aus dem Pool der Anerkennungs- und Zertifizierungsstelle. Der Teilnehmer erwirbt nach erfolgreicher bestandener schriftilicher Prüfung und absolvierter 16-stündiger Hospitation in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Versorgung chronischer Wunden mit Hospitationsbericht den Abschluss als "Wundexperte/in ICW e.V."        

Wundexperten ICW® besitzen aktuelles Fachwissen in der phasengerechten Wundversorgung und helfen, die Lebensqualität der Patienten zu verbessern und kostenintensive Therapien zu vermeiden bzw. verkürzen.

Zielgruppe:   

  • Pflegefachpersonen (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege)
  • Heilerziehungspfleger
  • Medizinische Fachangestellte (MFA)
  • Operationstechnische Assistenten (OTA)
  • Humanmediziner
  • Apotheker
  • Heilpraktiker
  • Podologen
  • Physiotherapeuten mit Zusatzqualifikation
    Lymphtherapeuten

Nur diese genannten Berufsgruppen können die Zertifizierung der ICW/TÜV PersCert zum Wundexperten ICW® erlangen.

Der Kurs findet in Präsenz zu folgenden Terminen statt.

08.12.-10.12.2025 9:00 – 16:30 Uhr
12.01.-14.01.2026 9:00 – 16:30 Uhr
22.01.2026            9:00 – 16:30 Uhr                                    

Prüfungstag, schriftliche Klausur:                     
30.01.2025     9:00 – 11:00 Uhr

Anmeldung: Hier gehts zur Kursanmeldung

Anmeldebescheinigungen werden direkt nach Ihrer Online-Anmeldung ausgestellt. Sollte das Seminar bei Eintreffen Ihrer Anmeldung ausgebucht sein, werden Sie benachrichtigt.

Die Teilnahme am Seminar setzt den Besuch aller Module voraus. Da die Inhalte aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, nur an einzelnen Modulen teilzunehmen.

Veranstaltungsort: Bildungshaus Werdenfels / Waldweg 15 / 93152 Nittendorf

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Bundesverband Pflegemanagement: Echte Pflegeautononie, verbindliche Mitbestimmung und Digitalpaket Pflege!

Bundesverband Pflegemanagement nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege


Berlin, 17. Oktober 2025. Der Bundesverband Pflegemanagement (BVPM) begrüßt in seiner Stellungnahme an den Ausschuss für Gesundheit des Deut-schen Bundestages grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass der Entwurf an zentralen Stellen präzisiert und ergänzt werden muss, um eine tatsächliche

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Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. : Profession braucht Gestaltungsfreiraum - nicht nur Effizienzvorgaben

Berlin (15. Oktober 2025, Nr. 42/2025)

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim „Zukunftspakt Pflege“ als wichtigen ersten Schritt zur Neugestaltung der Pflegeversicherung. Die vorgelegten Zwischenergebnisse bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück: Die Profession Pflege wird weiterhin überwiegend als Ressource zur Effizienzsteigerung und als demografisches Problem betrachtet, nicht als gestaltende Profession mit strategischer Verantwortung.

Pflege ist mehr als eine Ressource

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, warnt, dass eine Pflegereform ohne verbindliche Einbindung der Pflegeberufe scheitern wird. Die Pflegeprofession kann weit mehr leisten als nur die Grundversorgung absichern. „Wer Pflege nur verwaltet, aber nicht gestaltet, wird die Versorgungsprobleme nicht lösen“, sagt Vogler.

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Deutscher Pflegerat e.V. begrüßt Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung als wichtigen ersten Schritt

Berlin (8. Oktober 2025 Nr. 40/2025

Der Deutsche Pflegerat (DPR) bewertet den Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege als einen wichtigen ersten Schritt zur Stärkung der pflegerischen Fachkompetenz und Eigenverantwortung. Der Entwurf verankert die Pflegeprozessverantwortung erstmals ausdrücklich im Leistungsrecht. Dennoch bleibt er in zentralen Punkten hinter seinen Ansprüchen zurück.

„Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pflegefachpersonen über eigenständige Kompetenzen verfügen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, anlässlich der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. „Das ist überfällig und ein klares Signal. Doch an entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz zu stark an ärztlicher Diagnostik orientiert und verfehlt so den eigentlichen Anspruch einer echten Befugniserweiterung.“

Der Gesetzentwurf bleibt noch zu stark in einer Gesundheitsversorgung behaftet, die seit über 100 Jahren von ärztlicher Dominanz und Logik geprägt ist und dadurch bedingt neue Versorgungsmodelle erschwert. Die pflegerische Versorgung darf nicht länger nur aus ärztlicher Perspektive betrachtet werden. Um die Chancen der Befugniserweiterung zu nutzen, braucht es Mut und den Willen, sich von alten Strukturen zu lösen. „Wir müssen verstehen, dass die Befugniserweiterung funktioniert und eine große Chance für eine moderne, interprofessionelle Versorgung bietet. Pflegefachpersonen müssen ihre Kompetenzen eigenverantwortlich und selbstständig einbringen können und so die Versorgungsqualität gemeinsam mit allen Gesundheitsfachberufen sichern.“

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Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR): zieht Bilanz zur Anhörung zur Pflegefachassistenzausbildung

18 Monate sind organisatorisch machbar, aber fachlich nicht ausreichend. Zugang ohne Schulabschluss gefährdet Ausbildungsqualität

Berlin (08. Oktober 2025, Nr. 39/2025)

Nach der öffentlichen Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am 6. Oktober 2025 zieht der Deutsche Pflegerat (DPR) ein Fazit: Die bundeseinheitliche Einführung der Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Schritt, um Qualität, Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit in der Pflegebildung zu sichern. Entscheidend ist, dass das notwendige Qualifikationsniveau nicht unterschritten wird.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisher zersplitterten Landesregelungen nun vereinheitlicht werden sollen“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Nur mit bundeseinheitlichen Standards schaffen wir Transparenz, Mobilität und Verlässlichkeit in der Ausbildung. Doch Qualität braucht Zeit: Eine zweijährige Ausbildungsdauer auf DQR-Niveau 3 ist die ideale Voraussetzung, um die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben und die Patientensicherheit zu gewährleisten. 

 

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Pressemitteilung des DIP: Neue Wege der Prävention in der ambulanten Pflege und der Tagespflege

Modellvorhaben health4care geht an den Start

das Modellvorhaben health4care, in dem es um Ansätze einer praxisnahen Entwicklung und Erprobung der Prävention und Gesundheitsförderung in ambulanten und teilstationären Lebens- und Arbeitswelten der Pflege geht, tritt jetzt in die Erprobungsphase ein. Aus insgesamt 54 Einrichtungen, die Interesse an der Projektteilnahme gezeigt hatten, wurden im Rahmen eines mehrstufigen Auswahlverfahrens in den vergangenen Monaten acht Projektpartnereinrichtungen ausgewählt – fünf aus Nordrhein-Westfalen und drei aus Rheinland-Pfalz. Health4care wird vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP-Institut) mit Förderung der BARMER bis Ende 2028 gemeinsam mit den jetzt ausgewählten Einrichtungen umgesetzt. Projektziele bestehen in der Förderung der Gesundheitskompetenz und des Wohlbefindens von Menschen mit Pflegebedarf sowie deren Zu- und Angehörigen.

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Deutscher Pflegerat legt Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative vor Pflegedaten müssen gleichwertig genutzt werden können – Bundesförderprogramm gefordert

Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats (DPR) hat ein umfassendes Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative (PII) vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, pflegerische Daten gleichwertig im Gesundheitssystem nutzbar zu machen und eine evidenzbasierte, sektorenübergreifende Versorgung zu ermöglichen.

„Die Pflege ist die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen – dennoch fehlen valide, interoperable Daten, um Qualität, Versorgung und Politik wirksam zu steuern. Mit der Pflege-Informatik-Initiative schließen wir diese Lücke und schaffen die Basis dafür, dass pflegerische Daten sowohl für primäre Zwecke wie Versorgung und Steuerung als auch für sekundäre Zwecke wie Forschung, Public Health und Qualitätspolitik im Sinne der Logik pflegerischen Handelns nutzbar werden“, sagt Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege.

 

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