Podien, Gottesdienste, Werkstätten, Konzerte und kreative Mitmachangebote werden sich beim 103. Deutschen Katholikentag in Erfurt vom 29. Mai bis 2. Juni 2024 auf vielfältige Weise mit dem Leitwort auseinandersetzen. Es heißt: „Zukunft hat der Mensch des Friedens!“ (Psalm 37, 37b)
Nicht nur der Krieg in der Ukraine, auch die Klimakrise, gesellschaftliche Transformation und Digitalisierung sowie die Zukunft der Kirche werden Thema sein.
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Pflege-Mindestlohn
Deutscher Pflegerat: Gutes Signal für mehr Beschäftigung
Unterschiede müssen Qualifizierung besser aufzeigen
PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Zum Beschluss der Pflegekommission, den Pflege-Mindestlohn in der Langzeitpflege deutlich anzuheben, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Klar sein muss, dass die Mindestlohngrenzen keine Lohnstandards sein dürfen.
Sie können auch keine Maßgabe für Tarifvereinbarungen sein. Sie sind eine Mindestgrenze. Der jetzt vereinbarte Mindestlohn für Beschäftigte
in der Altenpflege liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Damit wird gezeigt, dass die Berufe in der Pflege gut bezahlt werden. Dafür hat auch die seit September 2022 geltende Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege gesorgt.
Bedenklich ist, dass der Unterschied im Mindestlohn zwischen Pflegefachpersonen und qualifizierten Pflegehilfskräften von 3 Euro pro Stunde sowie zwischen qualifizierten Pflegehilfskräften zu Pflegehilfskräften von 1 Euro pro Stunde zu gering ist. Dieser kleine Mehrverdienst ist kaum Anreiz, sich für eine qualifiziertere Ausbildung zu entscheiden. Das kann zu einer Gefahr für die qualitative Sicherung der Pflege führen und ist zu beobachten.
Die notwendigen Steigerungen der Löhne in der Pflege dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Kosten für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen führen. Hier steht der Staat in der Pflicht, Lösungen zu finden. Auch muss die vollständige Refinanzierung der Kosten für die Pflegeeinrichtungen gesichert
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Pressemeldung: Deutscher Pflegerat e.V. Berlin 28.07.2023
Das Statistische Bundesamt meldet "7% weniger neue Ausbildungsverträge in der der Pflege im Jahr 2022". Das bedeutet eine Verringerung um 4100 auf rund 52100 neue Auszubildende für den Beruf Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
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Ab 1. Juli 2023 kann diese Personalbemessung angewendet werden. Professor Dr. Andreas Büscher gibt ein tiefgründiges Interview zu diesem Thema.
Hier können Sie das komplette Interwiew downloaden
18. Juli 2023 Landespflegerat Baden-Württemberg
Heute kam es zur formellen Ernennung der Mitglieder des Gründungsausschusses der Ladespflegekammer Baden-Württemberg
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Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Berlin 16. Juli 2023
Hitzeschutz geht uns alle an - Gemeinsame Aufgabe aller Heilberufe
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Krankenhausreform: Viele Fragen bleiben offen
Zahlreiche Krankenhäuser könnten wegen akuter Liquiditätsprobleme die Reform nicht mehr erleben
Berlin, 11. Juli 2023. Die nun zwischen Bund, Ländern und Fraktionen verabredeten Eckpunkte für eine Krankenhausreform lassen viele Fragen offen, stellen der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband KKVD für die katholischen Krankenhäuser fest. Sie fordern, dass die angekündigte belastbare Auswirkungsanalyse zeitnah vorgelegt wird.
Als schnelle finanzielle Hilfe für die Kliniken schlagen sie vor, Personaltarifsteigerungen und tarifliche Bindung im Krankenhausbereich per se als wirtschaftlich anzuerkennen und somit verbindlich zu refinanzieren.
„Die ökonomische Situation der Krankenhäuser ist nach der Corona-Pandemie, Energiepreisschock und Jahren ungenügender Investitions-Refinanzierung von vielen Belastungsfaktoren geprägt. . Eine Reform im Blindflug mit Insolvenzen von Häusern, die für die Versorgungssicherheit unbedingt gebraucht werden, darf sich Deutschland nicht leisten“, so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands.
Sorgen um die Aus- und Weiterbildung
„Es ist gut, dass die Länder den Bundesgesundheitsminister von praxisfernen Plänen weitgehend abbringen konnten. Das Eckpunkte-Konzept ermöglicht zum Glück, mit Öffnungsklauseln regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Es bleiben aber zu viele Fragen offen. Für uns ist völlig unklar, ob die dezentrale Aus- und Weiterbildung des medizinischen und pflegerischen Fachpersonals in der sich abzeichnenden neuen Krankenhauslandschaft ausreichend gesichert ist. Die Mitarbeitenden sind durch das Reformhickhack sehr verunsichert. Sie fürchten um ihren wohnortnahen Arbeitsplatz. Ein Umbau der Krankenhauslandschaft, der die Abwanderung der dringend benötigten Fachkräfte riskiert, wird Auswirkungen auf die gesamte Gesundheits- und Pflegeversorgung haben“, so die Caritas-Präsidentin. In der Caritas gebe es erhebliche Zweifel, ob diese Auswirkungen im Bundesministerium ausreichend gesehen werden.
Insolvenzgefahr für viele Krankenhäuser
Die Vorhaltung von Versorgungsstrukturen soll in den Krankenhäusern laut Eckpunkten künftig teilweise pauschal finanziert werden. Das sogenannte Vorhaltebudget ist unabhängig von Fallzahlen und wird an die Leistungsgruppen geknüpft.
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschland: „Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ist überfällig. Die Vorhaltung von notwendigen Strukturen unabhängig der Fallzahlen zu finanzieren, ist ein richtiger Ansatz. Doch das Problem der chronischen Unterfinanzierung in den Kliniken lösen die Eckpunkte mit ihrem Vorgehen nicht. Es reicht nicht aus, die derzeitigen Erlöse der Krankenhäuser einfach umzuverteilen.“
Kurzfristige Hilfe für die Kliniken angesichts der enorm gestiegenen Inflationskosten und der berechtigten Tariferhöhungen für die Mitarbeitenden werden im Eckpunktepapier nur als Prüfauftrag ausgestaltet.
„Es macht sprachlos, wie Minister Lauterbach schulterzuckend in Kauf nimmt, dass wahllos Krankenhäuser in die Insolvenz rutschen. Das trifft auch Häuser, die für eine hochwertige, regionale Versorgung wichtig sind. Der Bund muss den Kliniken jetzt schnell mit nachhaltigen Finanzhilfen unter die Arme greifen. Tut er das nicht, sind insbesondere freigemeinnützige Krankenhäuser gefährdet. Im Gegensatz zu öffentlichen Kliniken wird ihr Defizit in der Regel nicht von den Kommunen aufgefangen. Ein schneller hilfreicher Ansatz ist hier, die Personaltarifsteigerungen und tarifliche Bindung im Krankenhaus per se als wirtschaftlich anzuerkennen und dafür endlich eine regelhafte und verbindliche Refinanzierung im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) zu verankern“, so Rümmelin weiter.
Wichtig ist aus Sicht der katholischen Krankenhäuser auch, wie Verbünde im Gesetzentwurf konkret berücksichtigt werden. Es war bislang stets politisch gewollt, dass sich Klinikstandorte vernetzen und Aufgaben untereinander aufteilen. Das Verbundkonzept, bei dem die katholischen Krankenhäuser Vorreiter sind, bringt Erreichbarkeit und Spezialisierung sehr gut unter einen Hut.
Pressemeldung Deutschen Pflegerates (DPR)
Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder Deutscher Pflegerat: Es braucht mehr, um den Personalmangel in der Pflege zu bewältigen Vollständige Heilkundeausübung ist ein Muss und sichert das Überleben des Gesundheitssystems. Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) „Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen sichern“ erkennt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), deutliche Lücken:
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28. - 29. Septemer 2023
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Nähere Informationen zum Pflegetag 2023 erhalten Sie unter: https://www.deutscher-pflegetag.de/

Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Erweiterte Beteiligung der Pflegeberufe im G-BA ist positives Zeichen
Mitentscheidungsrechte und Finanzierung ausreichender personeller Ressourcen sind zu ergänzen
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Anlässlich der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Geht es bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich noch um die Sicherung der Pflege in Deutschland? Das ist fraglich! Sollen wir jetzt loben, was mit dem Entlastungsbudget zurecht wieder in den Gesetzentwurf gekommen ist, aber deswegen an anderer Stelle die ohnehin zu niedrige und mit 2025 zu spät kommende Erhöhung der Leistungen in der ambulanten Pflege um 0,5 Prozent auf magere 4,5 Prozent abgesenkt wurde?
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Internationaler Tag der Pflegenden
Deutscher Pflegerat: Pflege stirbt. Warum es die Umsetzung der Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag sofort braucht
Zum Internationalen Tag der Pflegenden mahnt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), die Bundesregierung an, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und diesen umzusetzen.
„Der Bundesregierung verrinnt die Zeit. Mit Blick auf die Profession Pflege wurde seit 2021 so gut wie nichts des Koalitionsvertrages umgesetzt. Das ist der Gegensatz dazu, was der Vertrag sich selbst vorgibt.
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Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Pflegenden der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung
Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist all denen gewidmet, die in Pflegeberufen arbeiten. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll dankt deshalb heute allen in der Pflege Beschäftigten: „Ein „Danke“ an alle Pflegenden ist immer und nicht nur heute wichtig und richtig. Dabei darf es aber nicht bleiben.
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Am 04. April 2023 fand unsere Verbandsratssitzung mit Neuwahl des Vorsitzes in digitaler Form statt.
Herr Rechtsanwalt Krempel übernimmt den Vorsitz von Frau Prof. Hundenborn. Frau Prof. Hundenborn war seit Oktober 2021 Vorsitzende unseres Verbandsrates.
Unser Bundesvorsitzender, Herr Rupert Brenninger, dankte Frau Prof. Hundenborn für Ihre engagierte Arbeit als Verbandsratsvorsitzende sehr herzlich und äußerte seine Freude darüber, dass sie weiterhin dem Verbandsrat als Mitglied angehören wird.
Herr Rechtsanwalt Krempel wurde bei dieser Sitzung einstimmig zum neuen Verbandsratsvorsitzenden gewählt.
Der Bundesvorstand dankt Herrn Rechtsanwalt Krempel sehr herzlich, dass er diese Aufgabe übernimmt und wünscht dem neuen Verbandsratsvorsitzenden viel Freude und Erfolg bei der Erfüllung der Aufgaben dieser wichtigen Position im Katholischen Pflegeverband e.V.
Weitere Verbandsratsmitglieder:
Frau Prof. Gertrud Hundenborn
Frau Generaloberin Sr. M. Jakobe Schmid
Frau Prof. Dr. Renate Stemmer
Frau Karin Bumann
Auf eine gute Zusammenarbeit mit den Verbandsratsmitgliedern freut sich der Bundesvorstand und dankt allen für Ihre Mitarbeit im Verbandsrat.
Die Gewerkschaften fordern für den Öffentlichen Dienst – sprich auch für die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken und auch in der Langzeitpflege 10,5 % oder mind. 500 € mehr Gehalt für eine relativ kurze Laufzeit.
Dies wird aktuell komplett abgelehnt von den Arbeitgebern.
Sie sehen die finanzielle Kraft der Einrichtungen gefährdet.
Die finanzielle Kraft wird von den Kostenträgern und den Ländern nicht annähernd unterstützt.
Dies darf in Blickrichtung Patienten und Pflegekräften nicht zu einer Gefährdung kommen.
Wird aber gerade billigend von den Einrichtungen in Kauf genommen, weil das Geld ausgeht.
Die Politik hat wohl noch nie was von gesellschaftlichen wichtigen Einrichtungen wie dem Gesundheitswesen gehört.
Deshalb greifen die Arbeitgeber auf einen TV Zusi (Tarifvertrag Zukunftssicherung aus dem Jahr 2011 und 2016) zurück, der besagt, dass wenn Kliniken in finanziellen Nöten sind, den Beschäftigten im Rahmen dieses Tarifvertrages bis zu 6 % weniger Gehalt zahlen könnten um die Einrichtung nicht zu gefährden.
Dazu gibt es einen weiteren Tarifvertrag aus den gleichen Jahren für die Einrichtungen der Altenhilfe, dort würde man den Lohn nur um 5 % kürzen.
Beide Tarifverträge heute anzuwenden ist eine viel beschriebene Respektlosigkeit gegenüber jedem Beschäftigten in den Einrichtungen.
Jeder Bundesbürger, wenn er das liest, würde sagen, darf so was sein?
Sind diese Personen, die sich das gefallen lassen noch klar im Kopf?
Eigentlich 16,5 % weniger Gehalt – geht das überhaupt noch?
Suche ich einen Beruf, der im wahrsten Sinne Sinn macht bei solchen Löhnen?
Nein, Nein, Nein!!!
Alle bisherigen Anstrengungen unseren Beruf attraktiv für die Jugend – sprich Zukunft – zu machen, werden mit solchen Angeboten komplett auf den Kopf gestellt.
Arbeitgeber reisen ins Ausland und rekrutieren Pflegefachkräfte.
Jede Aktion von Bundes- und Landesregierung werden von den Arbeitgebern begrüßt und unterstützt – und jetzt so was?
Ich sollte mir die Frage stelle – sind die Arbeitgeber noch richtig im Kopf?!
Stehen Abwanderungsgedanken von Pflegekräften noch mehr im Vordergrund?!
Ich kann nur hoffen, dass die Arbeitgeber diesen Weg nur in ihren kühnsten Träumen gehen wollen, ansonsten wird Pflege auf den Wohnbereichen und Stationen nur noch sporadisch und mangelhaft stattfinden.
Dies darf im Sinne einer sicheren Patientenversorgung nicht passieren. Dies hat sich die Bevölkerung nicht verdient – es gibt bald wieder Wahlen!
Ernst Olbricht
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Nähere Informationen zum Pflegetag
Bundesgesundheitsministerium legt Digitalisierungsstrategie vor
Deutscher Pflegerat fordert Empowerment und Kompetenzneuausrichtung der beruflich Pflegenden als flankierende Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie
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Stellungnahme des Deutschen Pflegerates e. V. (DPR)
zum Referentenentwurf
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
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Die Universität Greifswald (Dr. Anna-Henrikje Seidlein, Universitätsmedizin Greifswald) möchte gemeinsam mit Dr. Tobias Mai (Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Standort des Universitätsklinikum Frankfurt), und Prof. Michael Schilder (Ev. Hochschule Darmstadt), Universitätsmedizin Greifswald) in der MoMo-Studie das moralische Belastungserleben von Pflegefachpersonen in der akutstationären Versorgung in Deutschland untersuchen. Ziel dieser Studie ist es, einen nationalen Überblick über die Häufigkeit zwei verschiedener Formen moralischen Belastungserlebens („Moral Distress“ und „Moral Injury“) zu bekommen. Außerdem will man mit Hilfe der Daten genauer verstehen, welche Unterschiede zwischen diesen zwei Formen moralischen Belastungserlebens bestehen. Es soll weiter untersucht werden, ob Zusammenhänge mit Strukturen organisationaler Unterstützung vorhanden sind und ob hier Empfehlungen für förderliche Strukturen für die Prävention oder Bearbeitung von moralisch belastenden Situationen in Krankenhäusern ausgesprochen werden können.
Für aussagekräftige Informationen zu dieser Forschungsfrage wird eine große Stichprobe von ca. 1200 Pflegefachpersonen benötigt.
Nähere Informationen
Ab 2023 wird der Berufsstolz-Preis in Höhe von 3000 Euro regelmäßig verliehen. Er ist in drei Stufen gestaffelt und wird getragen von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Großkopf (Herausgeber der „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ G&S Verlag) und der Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Angelika Zegelin, sowie dem Pflegepädagogen Dr. German Quernheim als Inhaber der Anleiten2Go GmbH.
Letztere beziehen sich auf ihr Buch „Berufsstolz in der Pflege“ mit vielfältigen thematischen Ideen. Erwartet werden Anträge aus den Bereichen Bildung oder Praxisprojekte, es geht dabei um erste Umsetzungen, auch wissenschaftliche Arbeiten sind willkommen. Einsendungen (6-10 Seiten) bitte in digitaler Form.
Einsendungen bitte bis 31.10.2023 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Preisträger:innen werden bis zum 15.11.2023 benachrichtigt, die Preisverleihung findet am 30. November 2023 auf dem Interdisziplinären WundCongress (IWC) in den Kölner Sartorysälen statt.
Weitere Angaben finden Sie auf den Webseiten www.rechtsdepesche.de www.angelika-zegelin.de sowie www.german-quernheim.
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