Katholischer Pflegeverband

Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Mitglieder des Katholischen Pflegeverbandes e.V.

Der Katholische Pflegeverband e.V. hat einen Haftpflicht-Sammelvertrag für seine Mitglieder abgeschlossen. Dieses Hinweisblatt enthält Informationen zum vorhandenen Versicherungsschutz.

Berufs-Haftpflicht-Versicherung

Der Sammelvertrag beinhaltet den Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz für die Mitglieder, die sich in einem Ausbildungs-, Dienst-, Anstellungs- oder Beamtenverhältnis befinden. Der Versicherungsschutz bezieht sich ebenfalls auf die zum Vertrag gemeldeten aktiven und passiven Mitglieder einschließlich Rentner/Pensionäre für die gesetzliche Haftpflicht aus neben- und ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Haftung für Schadenersatz
Die Haftung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts. Danach haftet, wer schuldhaft und widerrechtlich den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt (Verschuldenshaftung). Die Haftung ist der Summe nach nicht begrenzt.

Leistungen des Versicherers
Gemäß § 5 AHB umfasst der Versicherungsschutz die

  • Prüfung der Haftpflichtfrage;
  • Freistellung des Versicherten von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen;
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Versicherungssummen
Die Versicherungssummen betragen
3.000.000 € Personenschäden
1.000.000 € Sachschäden
50.000 € Vermögensschäden

Umfang des Versicherungsschutzes

Schäden an Arbeitgebersachen
Mitversichert gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche, die nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen gegen die Versicherten erhoben werden, wegen Schäden am Eigentum der Dienststelle oder an von Dritten der Dienststelle oder den Versicherten anvertrauten Sachen, gleichgültig ob mit oder an diesen Sachen gearbeitet worden ist. Die Versicherungssumme hierfür ist auf 260.000 € je Schadenereignis und Person und 520.000 € je Versicherungsjahr begrenzt. Da ein vertraglicher Selbstbehalt vereinbart gilt erfolgt die Schadenabwicklung ausschließlich über den Verband.

Schäden untereinander
Mitversichert gelten gesetzliche Haftpflichtansprüche der Geschädigten untereinander wegen Personen- und Sachschäden. In diesem Zusammenhang sind Mietsachschäden nicht versichert. Personenschäden sind dann nicht versichert, wenn es sich um Arbeitsunfälle handelt. Die Selbstbeteiligung an jedem derartigen Schaden beläuft sich auf 25 €.

Erweiterter Strafrechtsschutz
Mitversichert sind die Gerichtskosten und die gebührenordnungsgemäßen Kosten der Verteidigung bis zu 250.000 € je Versicherungsfall, max. 500.000 € je Versicherungsjahr.

Abhandenkommen fremder Schlüssel
Schäden durch das Abhandenkommen fremder Schlüssel sind bis zu 26.000 € je Schadenfall versichert. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres steht eine Versicherungssumme in Höhe von 52.000 € zur Verfügung. Der Versicherungsschutz steht ausschließlich für die notwendigen Kosten für die Erneuerung von Schlüsseln und Schließanlagen zur Verfügung.

Umgang mit medizinischen Apparaten
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Umgang mit Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten sowie aus der Verwendung von radioaktiven Stoffen sowie hier nicht behördlich der Nachweis einer Deckungsvorsorge verlangt wird.

Schäden infolge Benachteiligung/Diskriminierung
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person wegen eines Diskriminierungs- oder Benachteiligungstatbestandes oder wegen einer Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung oder Benachteiligung insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie wegen Persönlichkeitsverletzungen in Anspruch genommen wird.

 

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Haftpflichtansprüche aus

  • aus dem Halten von Tieren
  • aus der Verwendung von Kraft-, Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen
  • aus jeglicher handwerklicher Berufstätigkeit
  • als Privatperson
  • aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle gemäß Sozialgesetzbuch handelt.

Soweit Versicherungsschutz durch eine andere Versicherung zu erlagen ist, ist die anderweitig bestehende Versicherung vorleistungspflichtig.

Anmerkung: Dies ist ein Vertragsauszug zur Information. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich ausschließlich aus dem kompletten Vertragstext.

Kontakt

Katholischer Pflegeverband e.V.
Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
93055 Regensburg
Telefon: 0941 6048 77-0
Telefax: 0941 6048 77-9
E-Mail: info@kathpflegeverband.de

Anfahrt

Wir brauchen Ihre Zustimmung!

Diese Webseite verwendet Google Maps um Kartenmaterial einzubinden. Bitte beachten Sie dass hierbei Ihre persönlichen Daten erfasst und gesammelt werden können. Um die Google Maps Karte zu sehen, stimmen Sie bitte zu, dass diese vom Google-Server geladen wird. Weitere Informationen finden sie HIER

Nächste Veranstaltungen