
Pressemeldung DPR 30. März 2026 Nr. 17/2026
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) veröffentlicht. Das BEEP stellt klar: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose eigenverantwortlich erbringen. Dies stärkt den Heilberuf Pflege und die Pflege als Profession. Gleichzeitig verbessert es die pflegerische Versorgung, da pflegerisches Handeln somit ausdrücklich auch auf eigenen pflegerischen Diagnosen fußt.
Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die pflegerische Diagnostik mit dem BEEP erstmals gesetzlich klar aufgegriffen wurde.
„Dass das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erstmals Leistungen nach pflegerischer Diagnose nennt, ist von großer Bedeutung, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es wird damit klargestellt: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen. Pflegerisches Handeln ist damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“
die komplette Pressemeldung hier downloaden / Positionspapier
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