Katholischer Pflegeverband

Pressemeldung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege

Beleg für unzureichende Personalausstattung. Maßstab: Pflegequalität sicherstellen

Gestern wurden die Ergebnisse des Projekts zur Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege vorgestellt. Hierzu können Sie den Präsidenten des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Franz Wagner, in seiner ersten Einschätzung zum neuen Personalbemessungsverfahren gerne wie folgt zitieren:
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass mit dem Zwischenbericht jetzt das vorläufige Ergebnis der Entwicklung vorliegt. Das neue Personalbemessungsverfahren soll endlich dafür sorgen, dass die pflegerische Versorgung in Pflegeheimen deutschlandweit vergleichbar wird. Den bisher enormen Unterschieden in den Pflegepersonalschlüsseln der Länder wird damit ein Ende gesetzt.
Jedoch scheint das Instrument zum Teil in der Gegenwart verhaftet und bleibt damit hinter den Anforderungen einer langfristigen Perspektive zurück. Das ist zwar methodisch nachvollziehbar, aber für die Umsetzung für eine zukunftsorientierte Langzeit-pflege ergänzungsbedürftig.
Die stationäre Langzeitpflege benötigt angesichts der steigenden Leistungsanforderungen mehr und teilweise höhere Pflegefachkompetenz als dies bisher gegeben war.


Die eindringlichen Mahnungen des Deutschen Pflegerats, dass die heutige Personalausstattung in der Langzeitpflege völlig unzureichend und damit die Versorgung unzureichend ist, haben sich durch die jetzt vorgelegten Ergebnisse bestätigt. Die vorgelegten Zahlen sind allerdings zu hinterfragen. Eine Bemessung ausschließlich auf der Basis von einzelnen Tätigkeiten greift zu kurz. Hier würde der pflegerische Kontext fehlen. Inwiefern dies bei der Erarbeitung des neuen Personalbemessungsverfahrens berücksichtigt wurde, ist zu prüfen. Das gilt auch für den Umsetzungsgrad des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in den Einrichtungen, in denen die Daten erhoben wurden. Der Zuwachs bei den Assistenzkräften darf aus Sicht des Deutschen Pflegerats ausschließlich durch qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen.
Personalmengensteigerungen allein können jedoch nicht sicherstellen, dass es zu einer besseren Pflege und zu besseren Arbeitsbedingungen kommt. Mit Sorge sieht der Deutsche Pflegerat die vorgeschlagene gravierende Neuverteilung zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzkräften.
Eine Reduzierung der Aufgaben von Pflegefachpersonen primär auf Steuerungs- und Prüfungsaufgaben sowie eine vorwiegend durch Assistenzpersonal durchgeführte Pflege wäre aus Sicht des Deutschen Pflegerats verfehlt. Zeiten für Interaktion scheinen zu wenig berücksichtigt und Interaktion kann auch nicht ausschließlich an das Assistenzpersonal delegiert werden. Denn die Versorgungsbedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner sind sehr heterogen und komplex. Zudem verändern sie sich dynamisch. Eine qualitativ hochwertige Pflege basiert auf einer Ausbildung zum Heilberuf, wie sie Pflegefachpersonen insbesondere durch die neue generalistische Pflegeausbildung erhalten. 
Im Instrument sind weder spezialisierte Pflegefachpersonen berücksichtigt noch die hochschulisch qualifizierten Pflegefachpersonen, die in der direkten Versorgung arbeiten. Deren Einbeziehung ist angesichts der Versorgungsbedarfe dringend erforderlich und wird es in Zukunft noch stärker sein. Hier muss nachgearbeitet werden.
Unabhängig davon, dass die berechnete Anzahl von Pflegenden aktuell nicht vorhanden ist und bei kritischer Bewertung einzelner Aspekte, fordert der Deutsche Pflegerat eine gestufte, rasche und bundesweit einheitliche Einführung des Personalbemessungsverfahrens. Damit würde ein starkes vertrauensbildendes Signal in die Berufsgruppe hineingegeben, dass sich die Rahmenbedingungen in der Langzeitpflege positiv und nachhaltig verändern.

Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens ist nicht trivial und erfordert eine wissenschaftliche Begleitung, um erforderliche Anpassungsbedarfe zu identifizieren. Das neue Verfahren ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats daher an Bedingungen zu knüpfen, die zur Sicherung der Qualität und für die Gewährleistung der Patientensicherheit unabdingbar sind.
Die Länder müssen einen generalistischen Pflegeassistenzberuf einheitlich auf Basis einer 2-jährigen Ausbildung regeln. Perspektivisch sollten möglichst alle Pflegeassistentinnen und -assistenten über eine solche Qualifizierung verfügen. Entsprechende Weiterqualifizierungsangebote für angelernte Helferinnen und Helfer sind erforderlich.
Die Einführung der neuen Personalbemessung erfordert erhebliche Veränderungen bei der Aufgabenverteilung und Arbeitsorganisation. Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass die Verantwortungsbereiche in der stationären Langzeitpflege klar geregelt sind.
Zeit für eine umfangreiche Diskussion gibt es nicht mehr. Denn der bereits bestehende Personalmangel gefährdet die Versorgungssicherheit, was auch für die ambulante Pflege gilt. Auch hier bedarf es dringend einer Neujustierung des notwendigen Pflegepersonals. Dennoch muss das neue Personalbemessungsverfahren auf jeden Fall erprobt und evaluiert werden. Dabei ist zu überprüfen, wie und unter welchen Rahmenbedingungen es sich positiv auf die Versorgung und deren Qualität auswirkt.
Für die Einführung spielt die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Roadmap eine große Rolle. Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass das Bundesgesundheitsministerium zeitnah zur ersten Sitzung zur Entwicklung dieser Roadmap eingeladen hat.
Der Deutsche Pflegerat erwartet einen klug aufgestellten Stufenplan zur Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens mit Nachjustierungen, welche die Qualität der Versorgung im Fokus haben.
Die Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit sind unverzichtbare Unterstützung für eine Umsetzung der neuen Personalbemessung und ihren Erfolg.“

Pressemeldung DPR

Ansprechpartner:
Dr. h.c. Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats. 

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU). 

Kontakt

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Adolf-Schmetzer-Str. 2-4
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