
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Kontext des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) veröffentlicht.
Das Gesetz sieht vor, dass entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte, noch zu definierende "Leistungen der ärztlichen Behandlung im Rahmen der Leistungserbringung" nach "ärztlicher Diagnose und Indikationsstellung oder nach pflegerischer Diagnose durch die Pflegefachperson" erbringen dürfen.
Der DPR definiert pflegerische Diagnostik als "fachlicher Prozess, in dem Pflegefachpersonen Informationen erheben, pflegerische Bedarfe, Probleme, Risiken und Ressourcen ermitteln und fachlich beurteilen." Sie mache individuelle Pflegebedarfe sichtbar, strukturiere die fachliche Urteilsbildung und schaffe die Grundlage dafür, pflegerisches Handeln verantwortlich zu planen und durchzuführen.
Pflegerische Diagnose ist im Positionspapier als "ein Ergebnis der pflegerischen Diagnostik" beschrieben. "Sie beschreibt einen pflegerisch relevanten Zustand, ein Problem, ein Risiko, eine Ressource oder einen Unterstützungsbedarf, bildet aber nicht das gesamte pflegerische Leistungsspektrum ab."
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