
Pressemeldung, Berlin, 18.05.2026 (Nr. 25/2026)
Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert,
die Versorgungsperspektive in den Mittelpunkt zu stellen, die Profession Pflege als eigenverantwortliche Akteurin zu stärken und Versorgungsfolgen von Gesetzen zu prüfen.
Der DPR verlangt, dass bei allen aktuellen und zukünftigen Gesetzesvorhaben im Gesundheits- und Pflegebereich die Versorgungsperspektive konsequent berücksichtigt wird, mit einem klaren Fokus auf die Profession Pflege. Diese muss als eigenständige und eigenverantwortliche Akteurin der Versorgung anerkannt und ihre Kompetenzen im Alltag wirksam genutzt werden.
Die Profession Pflege darf nicht länger nur Empfängerin gesetzlicher Vorgaben, Nutzerin digitaler Systeme oder Ausführende fremder Entscheidungen sein. Pflegefachpersonen tragen täglich Verantwortung für Versorgung. Ihre Kompetenzen müssen rechtlich abgesichert, strukturell eingebunden und praktisch nutzbar gemacht werden. Zugleich braucht es eine klare Versorgungsfolgenabschätzung: Entscheidend ist, ob Gesetze die Versorgung der Menschen sichern und verbessern.
Versorgungsperspektive heißt: Pflegekompetenz nutzen
Der DPR sieht in den aktuellen Gesetzesvorhaben zur gesetzlichen Krankenversicherung, Sozialen Pflegeversicherung und Digitalisierung ein grundlegendes Problem: Versorgung wird zu oft aus der Perspektive von Finanzen, Technik, Verwaltung, Datenflüssen und ärztlich geprägten Strukturen geplant. Zu selten wird gefragt, was Regelungen für Patient:innen und pflegebedürftige Menschen in den verschiedenen Versorgungssettings, pflegende An- und Zugehörige sowie die Gesundheits- und Pflegeberufe konkret bedeuten. Der Heilberuf Pflege wird noch immer nicht selbstverständlich als eigenständige, versorgungsverantwortliche Profession behandelt. Dabei sichern Pflegefachpersonen die Versorgung nicht am Rand, sondern mittendrin: mit eigener Fachlichkeit, eigener Verantwortung und eigener Kompetenz.
„Bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Versorgung entsteht im Zusammenspiel. Das betrifft Pflegefachpersonen ebenso wie Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten, Hebammen, Apothekerinnen und Apotheker, Medizinische Fachangestellte, Rettungsdienst, Sozialdienste, Beratungsstrukturen und viele weitere Berufsgruppen. Genau dieses Zusammenspiel muss die Gesetzgebung endlich konsequent abbilden“, so Vogler.
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