Rechtsschutz-Versicherung
Auszug aus der Rechtsschutzversicherung
Der Versicherer gewährt dem Verband für seine Mitglieder nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Versicherungsschutz für:
- Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
- Sozialgerichts-Rechtsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
- Schadenersatz-Rechtsschutz die Verteidigung wegen Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechtes anlässlich der Berufsausübung.
- Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Disziplinar-oder Standesrechts anläßlich der Berufsausübung.
Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherten entstehenden Kosten. Der Versicherungsschutz wird nur natürlichen Personen gewährt, wenn sich diese in einem Angestellten-, Ausbildungs- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden und nicht als gesetzliche Vertreter juristischer Personen tätig sind. Der Versicherungsschutz bezieht sich ebenfalls auf die zum Vertrag gemeldeten Rentner/Pensionäre für die Ausübung deren ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten ist notwendig, wenn berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht und sie nicht mutwillig erfolgt.
Der Versicherer trägt
- die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes;
- die Vergütung aus einer Gebührenvereinbarung des Versicherten mit einem für ihn tätigen Rechtsanwalt, soweit die gesetzliche Vergütung, die ohne Honorarvereinbarung entstanden wäre, vom Versicherer getragen werden müßte;
- die Verfahrenskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers;
- die Gebühren und Auslagen im Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege;
- die Kosten, die vom Versicherten aufgewendet werden müssen, um einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont zu bleiben (Kaution);
- die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherte zu deren Erstattung verpflichtet ist.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers bildet die Versicherungssumme in Höhe von 250.000,--EURO je Versicherungsfall. Für Strafkautionen beläuft sich die Versicherungssumme auf 60.000 €.
Geltungsbereich:
Europa und Anliegerstaaten des Mittelmeeres.
Schadenmeldung:
Jedes Schadenereignis ist dem Katholischem Pflegeverband e.V. zu melden.
Hinweis: Dies ist ein Vertragsauszug zur Information. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich ausschließlich nach dem vollständigem Vertragstext.